Tierquä­ler und Stalker, Diebe, Gaffer und Betrü­ger besche­ren dem Land im laufen­den Jahr geschätzt mehr als 107 Millio­nen Euro Einnah­men aus den aufge­brumm­ten Geldstra­fen. Die Bußen wurden in den vergan­ge­nen Monaten in Straf­ver­fah­ren ausge­spro­chen und teilwei­se auch in Ordnungs­wid­rig­kei­ten-Verfah­ren verhängt. Bis Ende Novem­ber lag die Summe der Einnah­men nach Angaben des Justiz­mi­nis­te­ri­ums bei 97,9 Millio­nen Euro. Hochge­rech­net zum Jahres­en­de geht die Landes­re­gie­rung von 107,2 Millio­nen Euro aus den Straf­ver­fah­ren aus. Das wäre eine der höchs­ten Summen der vergan­ge­nen Jahre.

Nicht enthal­ten sind darin weite Teile der umfang­rei­chen Geldbu­ßen für die Automo­bil­kon­zer­ne Daimler und Porsche sowie für Bosch. Die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart hatte im Sommer 2019 im Zuge des Diesel­skan­dals gegen den Autobau­er Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millio­nen Euro verhängt. Zuvor waren schon andere Autoher­stel­ler mit Bußgel­dern belangt worden — der Zulie­fe­rer Bosch mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Millio­nen Euro, Porsche musste 535 Millio­nen Euro zahlen.

Im vergan­ge­nen Jahr wurden in 86 Prozent der straf­recht­li­chen Verur­tei­lun­gen Geldstra­fen ausge­spro­chen. «Überschüs­se erzielt der Staat durch diese Einnah­men, denen Kosten für Justiz und die Durch­füh­rung der Straf­ver­fah­ren gegen­über­ste­hen, nicht», sagte Justiz­mi­nis­ter Guido Wolf (CDU). Es sei auch nicht das Ziel eines Straf­ver­fah­rens, Einnah­men für den Landes­haus­halt zu erwirt­schaf­ten. «Die Geldstra­fe dient einzig und allein dem Zweck, began­ge­nes Unrecht zu sanktio­nie­ren und so auf die Betrof­fe­nen einzu­wir­ken, dass sie sich künftig rechts­treu verhal­ten.» Eine «Straf­ver­fol­gung nach Kassen­la­ge» gebe es nicht.