STUTTGART (dpa/lsw) — Ob mit Zelt oder Wohnmo­bil — die Camping­plät­ze im Südwes­ten sind im Sommer voll. Nach fast 40 Jahren gilt nun eine neue Campingplatzverordnung.

Keine Mindest­ma­ße für Stell­plät­ze oder Mindest­vor­ga­ben zur Anzahl und Ausstat­tung der Sanitär­ein­rich­tun­gen — die Camping­platz­ver­ord­nung für den Südwes­ten ist nach fast 40 Jahren auf Vorder­mann gebracht worden. Auch für Stell­plät­ze ohne Infra­struk­tur für Wohnmo­bi­le werden die Vorschrif­ten gelockert, wie Wohnungs­bau­mi­nis­te­rin Nicole Razavi (CDU) in Stutt­gart mittel­te. Von dem Abbau von Bürokra­tie profi­tier­ten alle Seiten. Im Südwes­ten gibt es rund 370 Campingbetriebe.

Die CDU-Politi­ke­rin verwies zugleich darauf, dass sich das geänder­te Nutzer­ver­hal­ten in den neuen Camping­re­geln abbil­de. Früher sei man haupt­säch­lich mit Klein­bus­sen und Zelten auf Camping­plät­ze gegan­gen. Heutzu­ta­ge gebe es immer mehr autar­ke Camping­fahr­zeu­ge, die ihre Nasszel­le an Bord haben und daher zum Beispiel auf Stell­plät­zen außer­halb von Camping­plät­zen nicht mehr zwingend eine Infra­struk­tur brauchen. Und in Zeiten des Mobil­te­le­fons ist nun auch kein statio­nä­res Telefon mehr auf den Plätzen Vorschrift.

Für Wohnmo­bil-Stell­plät­ze ohne Infra­struk­tur gibt es in der von Samstag an gelten­den Regelung auch Erleich­te­run­gen, um Angebo­te im ländli­chen Raum zu fördern. Nach der alten Verord­nung galten solche Plätze bislang ab vier Stell­plät­zen als Camping­platz und brauch­ten Sanitär­an­la­gen und eine breite­re Zufahrt. Künftig gilt eine Anlage erst ab sechs Stell­plät­zen als Camping­platz, wie das Minis­te­ri­um weiter mitteilte.