BIBERACH — Landrat Mario Glaser hat neun Feuer­wehr­män­ner, die sich seit 25 Jahren und länger um die Ausbil­dung von Feuer­wehr­an­ge­hö­ri­gen verdient gemacht haben, geehrt. An der Feier­stun­de nahmen auch der Vorsit­zen­de des Kreis­feu­er­wehr­ver­bands Herbert Glutsch und Charlot­te Ziller, Leite­rin des Amtes für Brand- und Katastro­phen­schutz, in ihrer Eigen­schaft als Kreis­brand­meis­te­rin teil. 

„Sie, liebe Ausbil­der, haben in den vergan­ge­nen Jahren die Einsatz­kräf­te durch die Ausbil­dung hervor­ra­gend auf die vielfäl­ti­gen Aufga­ben der Feuer­wehr vorbe­rei­tet, sei es als Truppmann/Truppfrau, Trupp­füh­rer, Maschi­nist oder als Sprech­funker. Als aktive Feuer­wehraus­bil­der bringen Sie es heute auf insge­samt 251 Jahre“, so Landrat Mario Glaser bei der Ehrung und er sagte weiter: „Allein im Jahr 2023 wurden in insge­samt 169 Lehrgän­gen über 3.000 Feuer­wehr­ka­me­ra­din­nen und ‑kamera­den geschult. Das ist eine stolze Zahl.“

Gemein­sam mit Kreis­brand­meis­te­rin Charlot­te Ziller sprach Landrat Mario Glaser den Geehr­ten seinen Dank und seine Anerken­nung für dieses außer­ge­wöhn­li­che Engage­ment im Ehren­amt aus.

Die Geehr­ten

Name Feuer­wehr Ausbil­der für Jahre als Ausbilder
Birken­ber­ger, Kurt FFW Laupheim Truppmann/Truppführer 25 Jahre
Jörg, Achim FFW Laupheim Sprech­funk 25 Jahre
Weihs, Sascha FFW Biber­ach Truppmann/Truppführer 25 Jahre
Heine, Kurt FFW Inger­kin­gen Atemschutz­ge­rä­te­trä­ger 30 Jahre
Patzer, Dieter FFW Bad Schus­sen­ried Truppmann/Truppführer 30 Jahre
Ries, Werner FFW Biber­ach Truppmann/Truppführer 30 Jahre
Kuc, Stefan FFW Riedlin­gen Truppmann/Truppführer Ende der Tätig­keit nach 20 Jahren
Herma­nutz, Walter FFW Bad Schus­sen­ried Atemschutz­ge­rä­te­trä­ger Ende der Tätig­keit nach 29 Jahren
Merz, Klaus FFW Bad Buchau Truppmann/Truppführer und Maschi­nis­ten Ende der Tätig­keit nach 37 Jahren

Hinter­grund

Geehrt wurden Feuer­wehr­an­ge­hö­ri­ge, die in der Ausbil­dung auf Kreis­ebe­ne sowohl Nachwuchs als auch Querein­stei­ger für ihre Tätig­keit im Feuer­wehr­dienst der freiwil­li­gen Feuer­weh­ren quali­fi­zie­ren. Allein die Grund­aus­bil­dung für Feuer­wehr­an­ge­hö­ri­ge dauert mindes­tens 120 Stunden, welche über zwei Jahre zu absol­vie­ren sind. Die Ausbil­dung ist die Grund­la­ge für jeden Angehö­ri­gen der Feuer­wehr, um aktiv an einem Einsatz teilneh­men zu können. Neben den recht­li­chen und organi­sa­to­ri­schen Rahmen­be­din­gun­gen des Feuer­wehr­we­sens lernen die Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer die grund­le­gen­den Tätig­kei­ten, um Brände zu löschen oder techni­sche Hilfe zu leisten, beispiels­wei­se bei Verkehrsunfällen.

Aufbau­en­de Lehrgän­ge wie zum Atemschutz­ge­rä­te­trä­ger, zum Trupp­füh­rer oder zum Maschi­nis­ten quali­fi­zie­ren die Ehren­amt­li­chen für weite­re Tätig­kei­ten in der Feuer­wehr. Während die Schwer­punk­te für Atemschutz­ge­rä­te­trä­ger in der Brand­be­kämp­fung liegen, steht im Trupp­füh­rer­lehr­gang der Erwerb erster Führungs­qua­li­fi­ka­tio­nen auf dem Stunden­plan. Maschi­nis­ten­aus­bil­der vermit­teln ihren Lehrgangs­teil­neh­mern viel techni­sches Wissen rund um Feuer­wehr­fahr­zeu­ge, Pumpen und hydrau­li­sche Rettungs­ge­rä­te, ebenso wie die Grund­la­gen für Fahrten mit Einsatz­fahr­zeu­gen, sofern notwen­dig auch mit Martins­horn und Blaulicht.