Bei einer Sitzung der Amtschefs der entspre­chen­den Arbeits- und Sozial­mi­nis­te­ri­en sprachen sich fast alle Länder dafür aus. Nur Bayern war dagegen, wie eine Spreche­rin des Minis­ters mitteil­te. Die Minis­ter­run­de soll sich nun im Novem­ber mit dem Thema befas­sen. In einer eigen­stän­di­gen und unbüro­kra­ti­schen Kinder­grund­si­che­rung sollen verschie­de­ne Famili­en­leis­tun­gen zusam­men­ge­fasst werden.

Aktuell gibt es viele unter­schied­li­che Sozial­leis­tun­gen für Famili­en und deren Kinder: Als Beispie­le nannte das Sozial­mi­nis­te­ri­um den Kinder­zu­schlag, den Unter­halts­vor­schuss oder die Leistun­gen aus dem sogenann­ten Bildungs- und Teilha­be­pa­ket. Diese verschie­de­nen Leistun­gen für Famili­en reich­ten aber oft nicht aus, weil sie teilwei­se nicht gut aufein­an­der abgestimmt seien und weil Famili­en die verschie­de­nen Leistun­gen nur schwer durchschauten.