STUTTGART (dpa/lsw) — Künftig wird ein Teil der Medizin-Studi­en­plät­ze im Südwes­ten an Studi­en­an­fän­ger verge­ben, die sich zur späte­ren Arbeit im ländli­chen Raum verpflich­ten. Der Landtag beschloss am Donners­tag mit dem Stimmen von Grünen und CDU bei seiner letzten regulä­ren Sitzung in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode die sogenann­te Landarztquote.

75 Studi­en­plät­ze werden demnach jährlich an Studi­en­an­fän­ger in der Human­me­di­zin verge­ben, die Landarzt werden möchten, aber nach dem herkömm­li­chen Verfah­ren keinen Studi­en­platz bekom­men haben. Diese Studie­ren­den verpflich­ten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet zu arbei­ten, in dem es einen Ärzte­man­gel gibt. Halten sich die Absol­ven­ten nicht an den Vertrag, droht ihnen eine Strafe von bis zu 250 000 Euro.

Die Versor­gungs­la­ge mit Landärz­ten sei zwar noch gut, aber werde nicht besser, sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne). Für zwei Ärzte, die in den Ruhestand gehen, brauche man künftig drei, um das Niveau der Versor­gung zu halten. Die Landarzt­quo­te sei daher eine gute, notwen­di­ge Maßnah­me, um mehr Hausärz­te zu gewinnen.

Die grün-schwar­ze Koali­ti­on baut die Medizin-Studi­en­plät­ze insge­samt um 150 aus, im Studi­en­jahr 2021/22 soll es damit rund 1700 Plätze im Land geben. Vor allem die CDU-Frakti­on hatte für die Landarzt­quo­te gewor­ben. Wissen­schafts­mi­nis­te­rin There­sia Bauer (Grüne) hatte sich skeptisch gezeigt, da sie aus ihrer Sicht frühes­tens in einigen Jahren Wirkung zeige. Auch die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Baden-Württem­berg (KVBW) hatte Beden­ken geäußert.