STUTTGART — Von Montag, 25. Januar 2021 an muss in Bussen und Bahnen ein medizi­ni­scher Mund- und Nasen­schutz getra­gen werden. Fahrgäs­te sind verpflich­tet, eine solche medizi­ni­sche Maske mit sich zu führen und sie an den Halte­stel­len (Bushal­te­stel­len und Bahnstei­ge) und im Fahrzeug aufzu­set­zen. Als medizi­ni­sche Masken sind dabei OP-Masken (vorzugs­wei­se zerti­fi­ziert nach DIN EN 14683:2019–10) oder ein Atemschutz zu verste­hen, der die Anfor­de­run­gen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleich­ba­ren Standards erfüllt.

Verkehrs­mi­nis­ter Winfried Hermann, MdL, sagte: „Für viele Bürge­rin­nen und Bürger — vor allem für jene in system­re­le­van­ten Berufen — gehören Fahrten mit den umwelt- und klima­freund­li­chen Bussen und Bahnen zum Alltag. Für sie alle soll der ÖPNV ein möglichst siche­res Fortbe­we­gungs­mit­tel bleiben. Damit dies so bleibt, soll mit dem Tragen medizi­ni­scher Masken die Gefahr einer Corona-Infek­ti­on noch weiter reduziert werden. Helfen Sie mit, die Pande­mie einzu­däm­men! Tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und beach­ten Sie Hygieneregeln.“

Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha, MdL, hob hervor: „Auch wenn die 7‑Tage-Inzidenz in Baden-Württem­berg derzeit langsam sinkt, müssen wir weiter extrem achtsam und vorsich­tig sein – das liegt vor allem an den mittler­wei­le leider auch bei uns nachge­wie­se­nen aggres­si­ven Virus­va­ria­tio­nen. In anderen Ländern hat sich bereits gezeigt, wie explo­si­ons­ar­tig diese Mutan­ten sich in der Bevöl­ke­rung ausbrei­ten können Maxima­le Kontakt­re­duk­ti­on, Abstand halten und ein korrekt angepass­ter medizi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz überall dort, wo es eng werden kann, bleiben die entschei­den­den Verhal­tens­re­geln in dieser immer noch sehr fragi­len Phase der Pandemie.“

Bei medizi­ni­schen Gesichts­mas­ken, oft auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmal­pro­duk­te, die aus spezi­el­len Kunst­stof­fen und mehrschich­tig aufge­baut sind. Im Gegen­satz zu Alltags­mas­ken, die in der Regel aus vielfäl­ti­gen Stoffen bestehen, verfü­gen medizi­ni­sche Masken über klar definier­te Filtereigenschaften.

Bei Verstö­ßen gegen die erwei­ter­te Masken­pflicht wird in der ersten Woche vom 25. bis 31. Januar kein Bußgeld erhoben werden. Danach kann ein fehlen­der medizi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV — also auch die Verwen­dung einer Alltags­mas­ke — mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahn­det werden.

Ausge­nom­men von der Masken­pflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Perso­nen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizi­ni­schen oder sonsti­gen zwingen­den Gründen nicht möglich ist. Für Kinder und Jugend­li­che zwischen 7 und 14 Jahren gilt die Masken­pflicht, sie können aber Alltags­mas­ken verwen­den. Das Tragen einer Maske ist für die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter des ÖPNV entbehr­lich, soweit sie sich in abgetrenn­ten Berei­chen aufhal­ten. Eine ausrei­chen­de Trennung des Fahrer­plat­zes kann durch bauli­che Schutz­vor­rich­tun­gen wie z.B. Plexi­glas­schei­ben oder die Sperrung des Vorder­ein­stiegs hinter der ersten Sitzrei­he sicher­ge­stellt werden.

Minis­ter Hermann sagte: „Die Züge und Busse im ÖPNV fahren mit einigen Ausnah­men nach dem regulä­ren Fahrplan, damit die Abstän­de zwischen den Fahrgäs­ten möglichst einge­hal­ten werden können und Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter insbe­son­de­re der system­re­le­van­ten Berufe verläss­lich zur Arbeit gelan­gen. Die Beschäf­tig­ten in den Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen, die Angestell­ten im Lebens­mit­tel­han­del und unsere Polizis­tin­nen und Polizis­ten leisten, wie viele andere, während dieser schwie­ri­gen Zeit wirklich Heraus­ra­gen­des. Ihnen wollen wir den Weg zur Arbeit auch weiter­hin ohne Einschrän­kun­gen ermöglichen.“

Verein­zel­te Reduzie­run­gen des Angebots sind aber nötig, weil durch Corona einige Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter der Verkehrs­un­ter­neh­men erkrank­ten und/oder sich in Quaran­tä­ne begeben müssen. Solan­ge kein Präsenz­be­trieb in Schulen statt­fin­det, gilt in vielen Verkehrs­ver­bün­den das Ferien­fahr­plan­an­ge­bot. Ebenso wurden im aktuel­len Corona-Lockdown nächt­li­che Freizeit­ver­keh­re am Wochen­en­de eingestellt.