BERLIN (dpa) — Sie ist ein Kernver­spre­chen von Olaf Scholz, die Arbeit­ge­ber wollen vielleicht gegen sie klagen — die Mindest­lohn­er­hö­hung auf 12 Euro. Jetzt kündigt Arbeits­mi­nis­ter Heil an, wann es so weit sein soll.

Der gesetz­li­che Mindest­lohn in Deutsch­land soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen. 6,2 Millio­nen Beschäf­tig­te sollen davon profi­tie­ren, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorlie­gen­den Referen­ten­ent­wurf von Bundes­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) hervorgeht.

Bundes­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernver­spre­chen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesell­schaft gerückt. Mehre­re Medien berich­te­ten ebenfalls über die Vorla­ge des Entwurfs.

Heil hatte bereits angekün­digt, Anfang des Jahres einen Gesetz­ent­wurf für die Erhöhung noch in diesem Jahr vorzu­le­gen. Der Entwurf stellt zugleich klar: «Über künfti­ge Anpas­sun­gen der Höhe des Mindest­lohns entschei­det weiter­hin die Mindest­lohn­kom­mis­si­on.» Derzeit liegt die Lohnun­ter­gren­ze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weite­re turnus­ge­mä­ße Erhöhung auf 10,45 Euro.

1,63 Milli­ar­den Euro mehr

Durch die Anhebung der Arbeits­ent­gel­te kommen auf die Arbeit­ge­ber laut dem Entwurf höhere Lohnkos­ten von geschätzt rund 1,63 Milli­ar­den Euro im Jahr 2022 zu. Die Preise für Güter und Dienst­leis­tun­gen könnten sich moderat erhöhen. «Eine Quanti­fi­zie­rung dieses Effekts ist nicht möglich», so der Entwurf.

Zur Begrün­dung wird in dem Entwurf betont, dass der Mindest­lohn 2015 mit damals 8,50 Euro bewusst vorsich­tig einge­führt worden sei. Nun sei die Anhebung auf 12 Euro «sozial­staat­lich geboten». Auch im Niedrig­lohn­be­reich müsse eine Vollzeit­be­schäf­ti­gung zur angemes­se­nen Teilha­be der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer am gesell­schaft­li­chen Leben befähigen.

Die Gewerk­schaf­ten begrüß­ten das Vorha­ben. «Damit stärkt die Bundes­re­gie­rung die unters­te Halte­li­nie im Lohnge­fü­ge», sagte DGB-Vorstands­mit­glied Stefan Körzell. «12 Euro in der Stunde werden vor allem bei Frauen und in den ostdeut­schen Bundes­län­dern ihre Wirkung entfal­ten.» Der Konsum werde bei denen gestärkt, die jeden Euro zweimal umdre­hen müssten. «Uns Gewerk­schaf­ten geht es nach wie vor an erster Stelle darum, gute Tarif­ver­trä­ge in allen Branchen gemein­sam mit den Arbeit­ge­bern abzuschlie­ßen.» Anhal­ten­de Tarif­flucht durch die Arbeit­ge­ber erschwe­re dies zunehmend.

Klage bereits angekündigt

Arbeit­ge­ber­prä­si­dent Rainer Dulger hatte die 12-Euro-Pläne der Regie­rung als «grobe Verlet­zung der Tarif­au­to­no­mie» kriti­siert und die Prüfung einer Klage angekün­digt. «Ob, wann und wie wir das Vorge­hen der Bundes­re­gie­rung quali­fi­ziert juris­tisch überprü­fen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politi­sche Mindest­lohn durch­ge­setzt werden soll», hatte Dulger gesagt. Verdi-Chef Frank Werne­ke sagte: «Falls die Arbeit­ge­ber tatsäch­lich gegen dieses Gesetz klagen sollten, ist das nichts anderes als der Versuch, Armuts­löh­ne zu zementieren.»

Die Arbeit­ge­ber kriti­sier­ten nicht in erster Linie die geplan­te neue Höhe der Lohnun­ter­gren­ze, sondern den Weg dorthin. Durch die einma­li­ge Anhebung, so ihre Argumen­ta­ti­on, werde das vorge­schrie­be­ne Verfah­ren konter­ka­riert. Seit der Einfüh­rung bestimmt die Mindest­lohn­kom­mis­si­on die regel­mä­ßi­gen Erhöhungs­schrit­te auf der Basis der voran­ge­gan­ge­nen Tarif­ent­wick­lung. Diese wird vom Statis­ti­schen Bundes­amt im Tarif­in­dex ermit­telt — es ist also weitge­hend ein Automatismus.

Auch Körzell beton­te, die Rückkehr zum Verfah­ren mit der Mindest­lohn­kom­mis­si­on sei nach «diesem einma­li­gen Eingriff» wichtig. Für einen armuts­fes­ten Mindest­lohn gelten laut DGB 60 Prozent des mittle­ren Einkom­mens bei Vollbe­schäf­ti­gung als Maßstab. Das werde in Deutsch­land mit mindes­tens 12 Euro erreicht.