Der Entwurf soll am Diens­tag im Bundes­ka­bi­nett beraten werden. Künftig sollen demnach auch Photo­vol­ta­ik-Anlagen auf Dächern ab einer bestimm­ten Größe nur instal­liert werden, wenn sie zuvor den Zuschlag in einem Ausschrei­bungs­ver­fah­ren erhal­ten. Bisher galt dies nur für Anlagen auf freien Flächen. Bei ausschrei­bungs­pflich­ti­gen Anlagen darf der Betrei­ber den günstig produ­zier­ten Strom nicht selbst nutzen, sondern muss ihn komplett ins Netz einspeisen.