BIBERACH — Mitte Dezem­ber 2021 verstarb ein 5‑jähriger Junge, der an einem Wasser­ori­en­tie­rungs­kurs im Hallen­bad von Biber­ach teilge­nom­men hatte. 

Das Kind, das sich zunächst gemein­sam mit anderen Kindern in einem etwa 15x10 Meter großen Lehrschwimm­be­cken mit einer Wasser­tie­fe von 0,60 Meter bis 1,35 Meter befand, konnte durch eine vor Ort anwesen­de Aufsichts­per­son bewusst­los aus dem Wasser gebor­gen werden. Trotz der einge­lei­te­ten Rettungs­maß­nah­men der Aufsichts­per­so­nen und der später hinzu­kom­men­den Rettungs­kräf­te verstarb das Kind. 

Nach dem vorläu­fi­gen Obduk­ti­ons­er­geb­nis ist der Junge höchst­wahr­schein­lich an Ertrin­ken verstor­ben. Hinwei­se auf eine Fremd­ein­wir­kung konnten im Rahmen der Obduk­ti­on nicht festge­stellt werden. Auch haben sich keine Anhalts­punk­te ergeben, die auf eine todes­ur­säch­li­che innere Erkran­kung des Jungen schlie­ßen lassen. 

Die Staats­an­walt­schaft Ravens­burg hat nunmehr ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Verdachts der fahrläs­si­gen Tötung gegen eine damals 24-jähri­ge Frau einge­lei­tet, die als eine von zwei Aufsichts­per­so­nen für die Kinder­grup­pe des Wasser­ori­en­tie­rungs­kur­ses verant­wort­lich war. Im Rahmen des Ermitt­lungs­ver­fah­rens muss nunmehr geprüft werden, ob die Beschul­dig­te ihre Aufsichts­pflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrläs­sig verur­sacht hat. 

Darüber hinaus hat die Staats­an­walt­schaft Ravens­burg ein weite­res Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Verdachts der fahrläs­si­gen Tötung gegen eine 51-jähri­ge Notärz­tin einge­lei­tet, da sich Anhalts­punk­te dafür ergeben haben, dass bei der Reani­ma­ti­on des Kindes der Tubus zunächst fehler­haft angebracht worden war. Im Rahmen der weite­ren Ermitt­lun­gen muss nun geklärt werden, ob der Junge beim richti­gen Anlegen des Tubus hätte geret­tet werden können. Die Ermitt­lun­gen dauern noch an.