BIBERACH — Wer entschei­det für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Ein Online­vor­trag der vhs Biber­ach am Mittwoch, 21. April, behan­delt alle Fragen rund um die Themen Patien­ten­ver­fü­gung und recht­li­che Vertretung. 

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senio­ren vorbe­hal­ten ist: „Jeder, ganz egal in welcher Lebens­pha­se er sich befin­det, sollte sich damit beschäf­ti­gen, wer für ihn entschei­det, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist“, sagt Andre­as Hofer, Geschäfts­füh­rer des Betreu­ungs­ver­eins Biber­ach. Hofer, der ausge­bil­de­ter Sozial­päd­ago­ge ist, beobach­tet, dass sich die Menschen immer mehr mit dem Thema ausein­an­der­set­zen. „Das liegt auch an der Verrecht­li­chung unserer Gesell­schaft“, sagt er. Er sei nicht mehr klar, dass der Ehepart­ner im Notfall entschei­det, was mit dem Partner passiert, vielmehr muss dieser seinen Willen sehr genau notiert haben.
Was man dabei beach­ten muss, darauf geht Andre­as Hofer bei einem Online­vor­trag der vhs Biber­ach am Mittwoch, 21. April, von 19 bis 20.30 Uhr ein. Er erklärt auch die Unter­schie­de der verschie­de­nen Verfü­gun­gen: Während die Patien­ten­ver­fü­gung regelt, ob und wie lange man beispiels­wei­se beatmet werden möchte, geht es bei der Betreu­ungs­ver­fü­gung um die Benen­nung eines Betreu­ers. Am umfas­sends­ten ist die Vorsor­ge­voll­macht: Stellt man diese jeman­dem aus, sollte man demje­ni­gen wirklich vertrau­en, denn der Bevoll­mäch­tig­te darf unter anderem auch finan­zi­el­le Dinge regeln.

Die Teilnah­me kostet acht Euro. Eine Anmel­dung ist bei der vhs möglich unter www.vhs-biberach.de, per E‑Mail an vhs@biberach-riss.de oder telefo­nisch unter 51338.