STUTTGART (dpa/lsw) — Eine Corona-Impfpflicht im Allein­gang, die nur für Baden-Württem­berg gilt, ist laut einem Sprecher des Staats­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart nicht möglich. Das Bundes­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz erlau­be dies nicht, sagte er am Mittwoch. Durch die Regelung des Bundes, die Impfpflicht nur für beson­ders bedroh­te Teile der Bevöl­ke­rung zu regeln, bestehe eine Sperr­wir­kung für die Länder, Impfpflich­ten einzuführen.

Der FDP-Landes­vor­sit­zen­de Micha­el Theurer hatte Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) und Bayerns Regier­unbgs­chef Markus Söder (CSU) zuvor kriti­siert, weil sie die Impfpflicht nicht ihren Landes­par­la­men­ten vorge­schla­gen hätten.

Der Regie­rungs­spre­cher bezwei­fel­te, ob eine Impfpflicht nur für Teile von Deutsch­land geeig­net wäre, um die Grund­im­mu­ni­sie­rung zu errei­chen. «Abgese­hen davon ist es auch politisch höchst proble­ma­tisch, wenn in den Bundes­län­dern unein­heit­li­che Regelun­gen gelten würden.»

Über eine allge­mei­ne Impfpflicht gegen Corona soll der Bundes­tag voraus­sicht­lich in diesem Jahr in freier Abstim­mung ohne Frakti­ons­dis­zi­plin entschei­den. Inner­halb der FDP im Bundes­tag regt sich Wider­stand. Auch Theurer hatte sich skeptisch gezeigt, ob eine allge­mei­ne Impfpflicht Impfgeg­ner von einer Impfung gegen Corona überzeu­gen könnte.