In der Corona-Krise ist die Kurzar­beit in Deutsch­land gerade­zu explo­diert — mit sehr positi­ven Folgen für den Arbeits­markt. Während in den USA binnen kurzer Zeit Abermil­lio­nen Menschen ihren Job verlo­ren, hält sich der Stellen­ab­bau hierzu­lan­de bislang in Grenzen.

Die Corona-Krise werde in den nächs­ten Wochen ja nicht plötz­lich verschwin­den. «Unter­neh­men und Beschäf­tig­te brauchen von der Regie­rung das klare Signal: Wir gehen mit euch den gesam­ten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlas­sen wird.»

Die beispiel­lo­se Corona­re­zes­si­on führt in Deutsch­land zu einem nie gekann­ten Ausmaß von Kurzar­beit. So erhöh­te sich die Zahl der Menschen in Kurzar­beit nach letzten offizi­el­len Zahlen der Bundes­agen­tur für Arbeit im Mai auf 6,7 (April: 6,1) Millio­nen. Zum Vergleich: Der bishe­ri­ge Spitzen­wert vor der Corona-Krise stammt vom Mai 2009, als in der Rezes­si­on wegen der globa­len Finanz­kri­se 1,44 Millio­nen Menschen in Kurzar­beit waren.

Das Instru­ment Kurzar­beit gilt als einer der entschei­den­den Stabi­li­sa­to­ren für den Arbeits­markt in einer ökono­mi­schen Krisen­si­tua­ti­on. Sie verhin­dert Massen­ent­las­sun­gen auf breiter Front und hilft Unter­neh­men, ihre quali­fi­zier­ten Beleg­schaf­ten zusam­men­zu­hal­ten, um nach Ende der Krise wieder durch­star­ten zu können. Auf diese Weise sind in Deutsch­land bislang — anders als in den USA — nicht zig Millio­nen Menschen in die Arbeits­lo­sig­keit gestürzt.

Grund­sätz­lich gilt derzeit eine Bezugs­dau­er für Kurzar­bei­ter­geld von maximal zwölf Monaten. Als die Corona-Krise aufzog, waren aller­dings die Zugangs­be­din­gun­gen für Unter­neh­men erleich­tert worden. In bestimm­ten Fällen kann die Bezugs­dau­er zudem bereits jetzt auf bis zu 21 Monate verlän­gert werden. Im Juni hatten sich schon die Wirtschafts­mi­nis­ter der Länder dafür ausge­spro­chen, das Kurzar­bei­ter­geld auf 24 Monate zu verlängern.

Das Kurzar­bei­ter­geld beträgt regulär 60 Prozent des fehlen­den Netto­ent­gelts — für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nun gibt es aber ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträ­ge für die Sozial­ver­si­che­run­gen werden von der Bundes­agen­tur für Arbeit vollstän­dig erstattet.

Der Präsi­dent der Bundes­ver­ei­ni­gung der Deutschen Arbeit­ge­ber­ver­bän­de (BDA), Ingo Kramer, hatte vergan­ge­ne Woche gesagt: «Kurzar­beit hält die Beleg­schaf­ten für den Aufschwung zusam­men, also sollte sie zielge­rich­tet da verlän­gert werden, wo es dann hilft.»