BERN (dpa/lsw) — Die Vignet­ten zur Benut­zung der Schwei­zer Autobah­nen sind ab 1. August auch elektro­nisch erhält­lich. Sie können online erwor­ben und per Kredit­kar­te bezahlt werden. Der Preis ist der gleiche wie bei der Vignet­te, die an die Windschutz­schei­be geklebt wird: 40 Franken (rund 42 Euro). Auch die Klebe­vi­gnet­te wird weiter verkauft.

Die Vignet­te gilt eigent­lich für 14 Monate, jeweils vom 1. Dezem­ber des Vorjah­res bis zum 31. Januar des Folge­jah­res. Wer sie im August 2023 bezieht, kann das Exemplar aber nur noch bis Ende Januar 2024 nutzen. Das gilt sowohl für die elektro­ni­sche als auch für die Vignet­te zum Festkle­ben. Der Preis ist aber der gleiche.

Fahrzeug­hal­te­rin­nen und ‑halter müssen auf einem Portal Fahrzeug­ka­te­go­rie, Zulas­sungs­land und Nummern­schild angeben. Ein Benut­zer­kon­to und Angaben zur Person, die die Vignet­te kauft, sind nicht nötig. Wechselt der Besit­zer das Auto und behält das Nummern­schild, ist die Vignet­te weiter gültig. Bei einem Wechsel der Nummern­schil­der kann im Portal die Übertra­gung auf das neue Nummern­schild beantragt werden. Das geht einmal pro Laufzeit.

Kontrol­liert wird die E‑Vignette nach Angaben der Behör­den an der Grenze durch Mitar­bei­ter des Bundes­am­tes für Zoll und Grenz­si­cher­heit. Auf den Schwei­zer Straßen führt die Polizei Stich­pro­ben durch Aufru­fen der Nummern­schil­der durch.