Am Montag­nach­mit­tag erhielt die Senio­rin eine Mittei­lung über einen Messen­ger-Dienst. Die schrei­ben­de Person gab an, ihre Tochter zu sein. Ihr Handy sei kaputt und sie würde sich in einer Notla­ge befin­den. Deswe­gen würde sie die Nachricht von ihrer neuen Nummer schreiben.

Die angeb­li­che Tochter bat darum, für sie Überwei­sun­gen durch­zu­füh­ren. Im Glauben, es handle sich um ihre Tochter, tätig­te die Frau zwei Überwei­sun­gen auf ein angege­be­nes Bankkon­to. Nachdem sie Kontakt mit ihrer richti­gen Tochter aufge­nom­men hatte, bemerk­te die Frau den Betrug. Sie erstat­te­te eine Anzei­ge bei der Polizei. Die ermit­telt nun nach den Unbekannten.

Hinweis:

Noch relativ neu ist die Masche, bei der poten­ti­el­le Opfer auch mittels Messen­ger angeschrie­ben werden. Deshalb empfiehlt die Polizei:

- Seien Sie vorsich­tig bei unbekann­ten Anrufern und Nachrich­ten­schrei­bern, vor allem, wenn bestimm­te Forde­run­gen gestellt werden.
— Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Werden Sie angeru­fen oder angeschrie­ben, stellen Sie geziel­te Fragen an den Absen­der nach      Namen, Adres­se und Telefon­num­mer der Verantwortlichen.
— Überge­ben Sie niemals Geld oder Wertge­gen­stän­de an unbekann­te Personen.
— Geben Sie niemals persön­li­che Infor­ma­tio­nen weiter.
— Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Vertrau­ten über den Anruf oder die Nachricht.
— Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der 110 oder ihre örtli­che Polizei­dienst­stel­le an. Nutzen Sie dabei nicht die Rückruffunktion.

Wichti­ge Tipps zum Schutz von Telefon­be­trü­gern erhal­ten Sie in der Broschü­re “Vorsicht, Abzocke!”. Diese finden sie bei Ihrer örtli­chen Polizei­dienst­stel­le oder im Inter­net unter www.polizei-beratung.de