Um Corona unter Kontrol­le zu halten, sind Schnell­tests ein wichti­ges Instru­ment — gerade, wenn mehr Einrich­tun­gen öffnen. Nun soll der Massen­ein­satz möglich werden, aber zuerst aus fachkun­di­gen Händen.

BERLIN (dpa) — Im Kampf gegen das Corona­vi­rus sollen Schnell­tests bald auf breiter Front zu haben sein — auch angesichts anste­hen­der Locke­run­gen von Alltagsbeschränkungen.

«Ab 1. März sollen alle Bürger kosten­los von geschul­tem Perso­nal mit Antigen-Schnell­tests getes­tet werden können», kündig­te Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) an. Kommu­nen könnten Testzen­tren, Apothe­ken oder Praxen mit solchen Angebo­ten beauf­tra­gen. Auch den Weg für einen breiten Einsatz von Selbst­tests für Laien will Spahn ebnen, wie zuerst das Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (Mittwoch) berich­te­te. Unter­des­sen verlän­ger­te das Bundes­ka­bi­nett die stren­gen Einrei­se­re­geln für Menschen aus Gebie­ten mit neuen, anste­cken­de­ren Virusvarianten.

Spahn erläu­ter­te, Schnell­tests seien mittler­wei­le ausrei­chend am Markt verfüg­bar. Die Nutzung ist bereits mehrfach ausge­dehnt worden. Verwen­det werden können sie schon in Pflege­hei­men, Klini­ken und nach Infek­ti­ons­fäl­len etwa auch in Schulen — aber vorerst nur von geschul­tem Perso­nal. Dabei brauchen die Proben nicht extra zum Auswer­ten ins Labor geschickt zu werden. Solche Antigen-Tests gelten aller­dings als nicht so genau wie sonst genutz­te PCR-Tests. Laut Robert Koch-Insti­tut (RKI) muss ein positi­ves Ergeb­nis eines Schnell­tests daher mit einem PCR-Test bestä­tigt werden.

Für die Auswei­tungs­plä­ne muss auch Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) ins Boot. Da die Tests der Pande­mie­be­kämp­fung und öffent­li­chen Gesund­heit dienten, seien die Kosten rückwir­kend ab 1. Januar aus dem Bundes­haus­halt zu tragen, heißt es in einem Entwurf für das Corona-Kabinett, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Angesetzt werden demnach bis zu 9 Euro für den Test und weite­re 9 Euro für die Testab­nah­me sowie das Ausstel­len eines entspre­chen­den Zeugnisses.

Auch Laien-Selbst­tests sollten nach der bald erwar­te­ten Zulas­sung für alle zugäng­lich werden, erklär­te Spahn. Diese Testmög­lich­kei­ten könnten zu einem siche­ren Alltag beitra­gen, gerade auch in Schulen und Kitas. Sein Ressort stehe dazu in Verhand­lun­gen mit verschie­de­nen Herstel­lern. Ziel sei, in Rahmen­ver­trä­gen Mindest­men­gen für den deutschen Markt zu sichern, heißt es in dem Minis­te­ri­ums­pa­pier. Dem Bundes­in­sti­tut für Arznei­mit­tel und Medizin­pro­duk­te liegen demnach eine Reihe von Anträ­gen auf eine natio­na­le Sonder­zu­las­sung vor, über die schnellst­mög­lich entschie­den werden solle.

Konkret geht es um frei zu kaufen­de Tests, die auch von Ungeschul­ten hinrei­chend sicher anzuwen­den sein sollen. Wenn sie in ausrei­chen­der Zahl verfüg­bar sind, sollen sie als Teil der Teststra­te­gie der Länder für Kitas und Schulen zum Einsatz kommen können, wie es in dem Entwurf heißt. Zudem sei in der Natio­na­len Teststra­te­gie des Bundes «ein niedrig­schwel­li­ger Zugang» für alle Bürger sinnvoll. Im Gespräch ist «gegebe­nen­falls eine gerin­ge Eigen­be­tei­li­gung» von einem Euro.

Die Bundes­re­gie­rung verlän­ger­te die stren­gen Einrei­se­re­geln für Menschen aus «Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten» nach Deutsch­land bis zum 3. März. In der vom Kabinett beschlos­se­nen Vorla­ge heißt es, die «deutlich leich­te­re Übertrag­bar­keit» der mutier­ten Viren sei dabei ebenso zu berück­sich­ti­gen wie mögli­che, noch nicht sicher beleg­te «Eigen­schafts­än­de­run­gen der Mutatio­nen». Die Regelung war zunächst bis diesen Mittwoch befris­tet. Sie betrifft Länder, in denen sich mutier­te Varian­ten des Corona­vi­rus bereits stark verbrei­tet haben.

Von dort dürfen derzeit — von einigen Ausnah­men abgese­hen — fast nur noch Deutsche und Auslän­der mit Wohnsitz in Deutsch­land einrei­sen. Nachdem zunächst unter anderem Großbri­tan­ni­en, Brasi­li­en, Portu­gal und Südafri­ka so einge­stuft wurden, kamen am vergan­ge­nen Sonntag auch Tsche­chi­en und weite Teile des öster­rei­chi­schen Bundes­lan­des Tirol hinzu. Innen­mi­nis­ter Horst Seeho­fer (CSU) ordne­te in Abspra­che mit Bayern und Sachsen statio­nä­re Kontrol­len an diesen Grenz­ab­schnit­ten an. Für Berufs­pend­ler aus bestimm­ten Branchen gibt es Ausnahmen.

FDP-Fakti­ons­vi­ze Stephan Thomae kriti­sier­te, selbst ein Jahr nach Beginn der Pande­mie habe die Regie­rung kein anderes Rezept als «fakti­sche Grenz­schlie­ßun­gen». Andere Länder wie Öster­reich hätten längst «funktio­nie­ren­de Teststra­te­gien und Schnell­test-Kapazi­tä­ten aufge­baut». Mit einem Bruch­teil des Geldes, das die Regie­rung in Corona-Wirtschafts­hil­fen pumpe, ließen sich Schnell­tests bezah­len. Der Berufs­ver­band der Akkre­di­tier­ten Medizi­ni­schen Labore erklär­te, Antigen­tests und Heimtests seien als zusätz­li­che Maßnah­me zur Unter­stüt­zung der allge­mei­nen Verhal­tens­re­geln zu sehen — aber nicht als Möglich­keit zur Freites­tung und damit verbun­de­ner Lockerungen.