Vom Gesetz­ge­ber verbo­ten ist bisher nur die mit dem Haken­kreuz verse­he­ne Reichs­fah­ne von 1935 — 1945. Reichs­kriegs­flag­gen, die immer mehr als Symbol rechter Gruppie­run­gen benutzt werden, sind davon ausge­schlos­sen. In den Fokus der Öffent­lich­keit gerie­ten Reichs­fah­nen zuletzt Ende August, als Demons­tran­ten die Treppe des Reichs­tags­ge­bäu­des in Berlin besetzten.

Das Thema beschäf­tigt auch andere Bundes­län­der. Nach einem Erlass der der Bremer Innen­be­hör­de ist das Zeigen von Reichs­kriegs­fah­nen und Reichs­fah­nen im Bundes­land Bremen seit dieser Woche verbo­ten. Die Flaggen können nun von der Polizei konfis­ziert und die Eigen­tü­mer mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belegt werden.

«Machen wir uns nichts vor, die Flagge ist in der rechten Szene zum Ersatz­sym­bol des Haken­kreu­zes gewor­den», sagte der SPD-Politi­ker Weirauch. Er fordert von Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) einen Erlass zum ordnungs­recht­li­chen Verbot von Reichs- und Reichs­kriegs­flag­gen in Baden-Württem­berg. «Die Landes­re­gie­rung muss hier deutlich Flagge zeigen», beton­te er.