BIBERACH – Die Landes­re­gie­rung hat den Lockdown bis Ende Januar verlän­gert. Damit können die städti­schen Einrich­tun­gen, die bisher geschlos­sen bleiben mussten, weiter­hin nicht öffnen, bieten aber Online­an­ge­bo­te. Auch die Kernver­wal­tung ist für die Bürge­rin­nen und Bürger da. 

Das Rathaus und andere städti­sche Dienst­stel­len, auch die Ortsver­wal­tun­gen, sind wieder besetzt und öffnen unter Pande­mie­be­din­gun­gen. Um Menschen­an­samm­lun­gen zu vermei­den, wird der Zugang über die jewei­li­ge Türöff­nungs­an­la­ge gesteu­ert. Da Bürge­rin­nen und Bürger das Haus nur aus trifti­gem Grund verlas­sen sollen und um Ansamm­lun­gen auf jeden Fall zu verhin­dern, appel­liert die Stadt­ver­wal­tung, Termi­ne zu verein­ba­ren. Für Anlie­gen, die im Bürger­amt erledigt werden müssen (zum Beispiel Anmel­dung, Ummel­dung, Ausweis­an­ge­le­gen­hei­ten), muss zwingend ein Termin verein­bart werden. Möglich ist dies unter anderem über den Link www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren oder mit dem nachfol­gend abgebil­de­ten QR-Code.

Die städti­sche Telefon­zen­tra­le ist unter 51–0 zu den üblichen Dienst­zei­ten zu erreichen.