BIBERACH — Die Stadt­wer­ke Biber­ach erbrin­gen schon seit vielen Jahren den Busver­kehr im Stadt­ver­kehrs­netz. Recht­li­che Basis dafür ist eine gemein­sa­me Betrau­ung (Beauf­tra­gung) durch den Landkreis und die Stadt Biber­ach. Diese gemein­sa­me Betrau­ung läuft zum 31. Dezem­ber 2023 aus und kann aus recht­li­chen Gründen nicht fortge­schrie­ben werden. Damit die Stadt­wer­ke auch über den 31. Dezem­ber 2023 hinaus die Verkehrs­leis­tung im Stadt­ver­kehrs­netz erbrin­gen können und das E‑Buskonzept sinnvoll umgesetzt werden kann, hat der Landkreis im Rahmen eines öffent­lich-recht­li­chen Vertrags die verga­be­recht­li­che Zustän­dig­keit auf die Stadt Biber­ach übertra­gen. Kreis­tag und Gemein­de­rat haben sich in den jewei­li­gen Sitzun­gen dafür ausgesprochen.

Landrat Dr. Heiko Schmid, Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler, Erster Bürger­meis­ter Ralf Miller, Dezer­nent Holger Adler und der Leiter des Verkehrs­amts Peter Hirsch haben das Vertrags­werk unter­zeich­net und das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen die öffent­lich-recht­li­che Verein­ba­rung nun auch genehmigt. 

Landrat Dr. Heiko Schmid beton­te: „Unser gemein­sa­mes Ziel war es, dass das Gemein­schafts­pro­jekt Stadt­ver­kehrs­netz Biber­ach fortge­setzt wird. Das Stadt­ver­kehrs­netz verfügt über die höchs­te Angebots- und Taktdich­te sowie die höchs­ten Fahrgast­zah­len im Landkreis – es ist eine Erfolgs­ge­schich­te. Mit der dafür notwen­di­gen und finan­zi­ell hinter­leg­ten Aufga­ben­de­le­ga­ti­on sind wir als Aufga­ben­trä­ger für den ÖPNV einen neuen und komple­xen Weg gegan­gen. Wir mussten unter Beach­tung der gesetz­li­chen Regeln die Chancen und Risiken für den Landkreis und die Stadt für heute und morgen abwägen. Insge­samt überwo­gen die sehr gute Zusam­men­ar­beit mit der Stadt, das sehr gute Stadt­ver­kehrs­netz, der Einstieg in die E‑Mobilität und die Konti­nui­tät im ÖPNV für die Bürge­rin­nen und Bürger im Einzugs­ge­biet des Stadt­ver­kehrs­net­zes. In einem nächs­ten Schritt wollen wir unser Mobili­täts­kon­zept und die Landes­zie­le zur Verdop­pe­lung der Fahrgast­zah­len umsetz­ten und damit die Mobili­tät im gesam­ten Landkreis nachhal­tig verbessern. 

Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler betont: „Ich freue mich sehr, dass es uns nach sehr inten­si­ven Gesprä­chen mit den Vertre­tern des Landkrei­ses gelun­gen ist, eine tragfä­hi­ge Lösung für eine gute weite­re Zusam­men­ar­beit hinsicht­lich des ÖPNV zu finden. Die nun vorlie­gen­de öffent­lich-recht­li­che Verein­ba­rung versetzt die Stadt Biber­ach in die Lage, das bestehen­de heraus­ra­gen­de Niveau des ÖPNV im Stadt­ge­biet zu halten. Darüber hinaus können wir gemein­sam das Thema E‑Mobilität forcie­ren. Zudem lassen sich die Angebo­te für unsere Teilor­te Stafflan­gen und Ringschnait auf dieser Grund­la­ge perspek­ti­visch verbessern.“ 

Mit der vorge­schla­ge­nen künfti­gen Organi­sa­ti­on des Stadt­ver­kehrs Biber­ach kann die bisher sehr gute Zusam­men­ar­beit mit der Stadt und den Stadt­wer­ken auf einer soliden Grund­la­ge fortge­setzt werden.