Ulm — Am heuti­gen Donners­tag, 3. Septem­ber 2020, nehmen in Ulm 64 Studie­ren­de ihr Studi­um an den neu einge­rich­te­ten Außen­kur­sen der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge Schwet­zin­gen auf. Im Rahmen einer Eröff­nungs­fei­er in den neuen Räumlich­kei­ten der Hochschu­le in Ulm begrüß­te Justiz­mi­nis­ter Wolf die Rechts­pfle­ger­an­wär­te­rin­nen und ‑anwär­ter, die der Veran­stal­tung teilwei­se vor Ort und teilwei­se von zuhau­se aus im Live-Stream folgten. Der Beginn des Studi­ums fällt in die Zeit der Corona-Pande­mie und startet deshalb unter beson­de­ren Lehr- und Lernbedingungen. 

Minis­ter der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte an die Studie­ren­den gewandt: „Ich freue mich sehr, Sie begrü­ßen und den Start­schuss für Ihr bevor­ste­hen­des Studi­um hier in Ulm geben zu dürfen. Dass Sie nach einem anspruchs­vol­len Bewer­bungs­ver­fah­ren heute hier sitzen, ist nicht nur ein Erfolg für Sie, sondern auch ein großer Gewinn für die Justiz in Baden-Württem­berg. Uns zeigt es: Es war die richti­ge Entschei­dung hier in Ulm Außen­kur­se der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge einzu­rich­ten und zusätz­li­che Studi­en­ka­pa­zi­tä­ten zu schaf­fen, denn die Justiz in Baden-Württem­berg ist dringend auf Nachwuchs von Rechts­pfle­ge­rin­nen und Rechts­pfle­gern angewiesen.“

Das Minis­te­ri­um der Justiz und für Europa hat in Ulm zwei Außen­kur­se für insge­samt 64 Studie­ren­de der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge in Schwet­zin­gen einge­rich­tet. Durch die Auswei­tung der Studi­en­ka­pa­zi­tä­ten für angehen­de Rechts­pfle­ge­rin­nen und Rechts­pfle­ger soll die Nachwuchs­ge­win­nung vor allem im württem­ber­gi­schen Landes­teil erleich­tert werden.

Der Lehrbe­trieb an der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge Schwet­zin­gen und damit auch den Außen­kur­sen in Ulm wird bis auf Weite­res noch durch pande­mie­be­ding­te Einschrän­kun­gen und Beson­der­hei­ten geprägt sein: Lehrver­an­stal­tun­gen werden im Live-Stream an die zu Hause Lernen­den übertra­gen, die Studie­ren­den wechseln sich mit Präsenz- und Fernlern­pha­sen ab. Darüber hinaus wurde das Lehran­ge­bot um zusätz­li­che Angebo­te erwei­tert: In kürzes­ter Zeit hat die Hochschu­le über 1.100 Lehrvi­de­os produ­ziert, die nun von den Studie­ren­den genutzt werden können.

Der Rektor der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge, Frank Haarer, erläu­ter­te: „Wir haben im letzten halben Jahr wertvol­le Erfah­run­gen in der Organi­sa­ti­on einer präsenz­frei­en Lehre gesam­melt. Davon werden unsere Studie­ren­den im neuen Studi­en­jahr sehr profi­tie­ren. Wir freuen uns aber auch wieder auf Studie­ren­de im „analo­gen Hörsaal“. Und wir freuen uns auf Ulm!“

Zum bevor­ste­hen­den Studi­um wünsch­te Minis­ter Wolf den Studie­ren­den viel Freude, Erfolg und, wo nötig, einen langen Atem: „Sie haben sich für ein anspruchs­vol­les Studi­um entschie­den, an dessen Ende eine verant­wor­tungs­vol­le und inter­es­san­te Berufs­lauf­bahn auf Sie wartet. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute! Wir setzen auf Sie als unsere künfti­gen Kolle­gin­nen und Kolle­gen, denn Sie sind das Rückgrat der Justiz von Morgen!“

Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Beruf der Rechts­pfle­ge­rin bzw. des Rechts­pfle­gers: Den Beruf der Rechts­pfle­ge­rin bzw. des Rechts­pfle­gers gibt es mit diesen Kompe­ten­zen in Europa ausschließ­lich in Deutsch­land: Denn Rechts­pfle­ger sind bei ihren Entschei­dun­gen nicht an Weisun­gen von Vorge­setz­ten, sondern nur an Recht und Gesetz gebun­den. Sie entschei­den wie Richter unabhän­gig und eigen­ver­ant­wort­lich. Zu den Schwer­punk­ten ihrer Arbeits­be­rei­che gehören Familien‑, Grund­buch- und Betreu­ungs­ver­fah­ren, Zwangs­ver­stei­ge­run­gen aber auch Insol­venz­ver­fah­ren sowie Handels- und Vereins­re­gis­ter­sa­chen oder Nachlass­an­ge­le­gen­hei­ten. In den Justiz­be­hör­den Baden-Württem­bergs arbei­ten rund 1.700 Rechts­pfle­ge­rin­nen und Rechtspfleger.

Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Studi­um „Diplom-Rechts­pfle­ger/in (FH)“: Das Studi­um zur Diplom-Rechts­pfle­ge­rin (FH) bzw. zum Diplom-Rechts­pfle­ger (FH) beginnt jährlich zum 1. Septem­ber an der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge Schwet­zin­gen. Das Studi­um dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölf­mo­na­ti­gen fachwis­sen­schaft­li­chen Teilen an der Hochschu­le absol­vie­ren die Studie­ren­den eine zwölf­mo­na­ti­ge Studi­en­pra­xis. Derzeit studie­ren rund 600 Rechts­pfle­ger­an­wär­te­rin­nen und ‑anwär­ter aus Baden-Württem­berg, Rhein­land-Pfalz und dem Saarland an der Hochschu­le für Rechts­pfle­ge in Schwet­zin­gen. Die Studie­ren­den werden ab Beginn ihres Studi­ums zu Beamten auf Wider­ruf ernannt und erhal­ten Bezüge, unver­hei­ra­te­te Studie­ren­de beispiels­wei­se ein monat­li­ches Netto-Gehalt von ca. 1.285,- Euro und Beihil­fe im Krankheitsfall.

Infor­ma­tio­nen im Inter­net: https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/rechtspfleger/

Bilder: Oliver Hofmann