BIBERACH – Es scheint, als ob einige Perso­nen in Biber­ach Freude daran haben, die Tauben in der Innen­stadt zu füttern. Zumin­dest lassen die Futter­spu­ren in den Straßen darauf schlie­ßen. In der Polizei­li­chen Umwelt­schutz­ver­ord­nung der Stadt ist jedoch geregelt, das Tauben weder auf öffent­li­chen Straßen und Gehwe­gen noch in Grün- und Erholungs­an­la­gen gefüt­tert werden dürfen. 

Das Verbot erfasst auch das Ausle­gen von Futter, das erfah­rungs­ge­mäß von Tauben aufge­nom­men wird. Das Fütte­rungs­ver­bot zielt darauf ab, den Tauben­be­stand im Stadt­ge­biet zu reduzie­ren, bezie­hungs­wei­se auf einem niedri­gen Niveau zu stabilisieren. 

Hinter­grund des Verbo­tes ist der Kot der Tiere. Eine Taube produ­ziert jährlich bis zu zwölf Kilogramm Nasskot. Dieser verur­sacht erheb­li­che Verschmut­zun­gen an Gebäu­den und Denkmä­lern sowie auf öffent­li­chen Plätzen, insbe­son­de­re der hier vorhan­de­nen Sitzge­le­gen­hei­ten. Tauben verhun­gern selbst im Winter nicht, weil es ausrei­chend Nahrung gibt. Sie sind in der Lage, problem­los mehre­re Kilome­ter weit zu fliegen, um Futter zu suchen. Die Stadt betreibt zudem einen Tauben­schlag, in welchem die Tiere artge­rech­tes Futter erhalten.

Verstö­ße gegen das Tauben­füt­te­rungs­ver­bot können als Ordnungs­wid­rig­keit geahn­det und mit einer Geldbu­ße belegt werden.