BIBERACH – Es scheint, als ob einige Personen in Biberach Freude daran haben, die Tauben in der Innenstadt zu füttern. Zumindest lassen die Futterspuren in den Straßen darauf schließen. In der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt ist jedoch geregelt, das Tauben weder auf öffentlichen Straßen und Gehwegen noch in Grün- und Erholungsanlagen gefüttert werden dürfen.
Das Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen wird. Das Fütterungsverbot zielt darauf ab, den Taubenbestand im Stadtgebiet zu reduzieren, beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren.
Hintergrund des Verbotes ist der Kot der Tiere. Eine Taube produziert jährlich bis zu zwölf Kilogramm Nasskot. Dieser verursacht erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden und Denkmälern sowie auf öffentlichen Plätzen, insbesondere der hier vorhandenen Sitzgelegenheiten. Tauben verhungern selbst im Winter nicht, weil es ausreichend Nahrung gibt. Sie sind in der Lage, problemlos mehrere Kilometer weit zu fliegen, um Futter zu suchen. Die Stadt betreibt zudem einen Taubenschlag, in welchem die Tiere artgerechtes Futter erhalten.
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.