WASHINGTON (dpa) — Dass Trump wohl einen höchst ungewöhn­li­chen Umgang mit Regie­rungs­do­ku­men­ten gepflegt haben soll, ist schon länger bekannt. Nun hat sich die Bundes­po­li­zei Zugang zu seinem Haus in Flori­da verschafft.

Die Bundes­po­li­zei FBI hat nach Angaben von Ex-US-Präsi­dent Donald Trump dessen Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundes­staat Flori­da durch­sucht. «Mein wunder­schö­nes Zuhau­se, Mar-a-Lago in Palm Beach, Flori­da, wird derzeit von einer großen Gruppe von FBI-Agenten belagert, durch­sucht und besetzt», schrieb Trump auf dem von ihm mitbe­grün­de­ten Netzwerk «Truth Social». Medien­be­rich­ten nach steht der Vorgang im Zusam­men­hang mit Trumps Umgang mit Akten und Dokumen­ten aus seiner Zeit im Weißen Haus. Die Durch­su­chung des Eigen­tums eines ehema­li­gen Präsi­den­ten ist höchst ungewöhnlich.

«Diese unange­kün­dig­te Razzia in meinem Haus war weder notwen­dig noch angemes­sen», schrieb Trump weiter. Es sei «sogar» sein Safe geöff­net worden. Trump nannte den Vorgang «politi­sche Verfol­gung» und eine Attacke der «radikal linken Demokra­ten». Er verglich die Durch­su­chung mit dem Water­ga­te-Skandal, der 1974 den damali­gen US-Präsi­den­ten Richard Nixon zum Rücktritt zwang. Medien berich­te­ten, dass das FBI die Durch­su­chung beendet hatte. Trump soll während der Aktion nicht zu Hause gewesen sein.

Der Ex-Präsi­dent war bei den öffent­li­chen Anhörun­gen des Unter­su­chungs­aus­schus­ses zur Kapitol-Attacke zuletzt von Zeugen schwer belas­tet worden. Demnach habe Trump gewusst, dass die Demons­tran­ten am 6. Januar 2021 bewaff­net waren und sie bewusst zum Kapitol geschickt. Zuletzt hatten sich die Hinwei­se verdich­tet, dass das Justiz­mi­nis­te­ri­um das Verhal­ten Trumps selbst rund um die Präsi­dent­schafts­wahl 2020 und den Sturm auf das Kapitol genau­er unter­sucht. Im Raum steht die Frage, ob Justiz­mi­nis­ter Merrick Garland straf­recht­li­che Schrit­te gegen Trump einlei­ten könnte.

Trump soll Dokumen­te zurück­ge­hal­ten halten

Die Dursu­chung von Trumps Anwesen scheint nun aller­dings mit etwas anderem in Verbin­dung zu stehen. Trump war im Winter vorge­wor­fen worden, Akten und Dokumen­te aus seiner Zeit im Weißen Haus zurück­ge­hal­ten zu haben. Die «New York Times»-Journalistin Maggie Haber­man berich­te­te sogar, dass Trump während seiner Präsi­dent­schaft Dokumen­te die Toilet­te herun­ter­ge­spült habe. Trump wies das zurück. Am Montag waren schließ­lich Fotos aufge­taucht, die das belegen sollen.

Ärger gab es vor allem, weil Trump Dokumen­te mit nach Mar-a-Lago genom­men haben soll, die mutmaß­lich als Verschluss­sa­che gekenn­zeich­ne­te Infor­ma­tio­nen zur natio­na­len Sicher­heit enthiel­ten. Hinzu kommt, dass in den USA eigent­lich jede Korre­spon­denz des Präsi­den­ten archi­viert und für die Nachwelt aufge­ho­ben wird. Das ist gesetz­lich vorge­schrie­ben. Trump aller­dings soll nach seiner Amtszeit 15 Kisten voll mit Regie­rungs­do­ku­men­ten, Erinne­rungs­stü­cken, Geschen­ken und Briefen aus dem Weißen Haus in sein Haus in Flori­da gebracht haben. Medien zufol­ge waren darun­ter auch Briefe des nordko­rea­ni­schen Macht­ha­bers Kim Jong Un und ein Schrei­ben von Trumps Vorgän­ger Barack Obama.

Geneh­mi­gung von höchs­ter Ebene benötigt

Trump hatte schließ­lich mehre­re Dokumen­te an die Natio­na­le Verwal­tungs­stel­le für Archiv­gut und Unter­la­gen überge­ben und dies damals auch selbst bestä­tigt. Die Justiz soll aller­dings eine Unter­su­chung einge­lei­tet haben. Für eine Durch­su­chung des Eigen­tums eines Ex-Präsi­den­ten braucht es eine Geneh­mi­gung auf höchs­ter Ebene des Justiz­mi­nis­te­ri­ums. Beamte des Justiz­mi­nis­te­ri­ums lehnten es ab, sich zu irgend­ei­nem Aspekt des Durch­su­chungs­be­fehls zu äußern, wie die «New York Times» schrieb.

Trump nahm am Montag­abend (Ortszeit) noch an einer geplan­ten Veran­stal­tung mit der ultra­kon­ser­va­ti­ven ehema­li­gen Vize-Präsi­dent­schafts­kan­di­da­tin Sarah Palin per Telefon teil. Sie will bei den Kongress­wah­len im Herbst als Abgeord­ne­te in das US-Reprä­sen­tan­ten­haus gewählt werden. «Ein weite­rer Tag im Paradies» und «Das war ein seltsa­mer Tag» war der Zeitung zufol­ge alles, was Trump zu den Ereig­nis­sen sagte. Der führen­de Republi­ka­ner Kevin McCar­thy kündig­te an, eine Unter­su­chung gegen das Justiz­mi­nis­te­ri­um einlei­ten zu wollen, falls die Republi­ka­ner bei den Kongress­wah­len im Herbst die Mehrheit im Reprä­sen­tan­ten­haus gewinnen.

Steht Trumps Kandi­da­tur unmit­tel­bar bevor?

Trump hatte zuletzt immer wieder damit koket­tiert, bei den Präsi­dent­schafts­wah­len 2024 noch einmal anzutre­ten. Eine Kandi­da­tur hat er aber bisher nicht verkün­det. Beobach­ter speku­lie­ren, dass Trump eine Kandi­da­tur bald ankün­di­gen könnte, weil ihn die Unter­su­chun­gen des Kapitol-Ausschus­ses unter Druck setzten. Zeugen belas­te­ten Trump schwer. Demnach hat Trump gewusst, dass die Demons­tran­ten am 6. Januar 2021 bewaff­net waren und sie bewusst zum Kapitol geschickt.

Die Kandi­da­tur wäre eine Möglich­keit, Ermitt­lun­gen gegen ihn als politisch motiviert abzutun. In seiner Mittei­lung monier­te er nun, dass die Demokra­ten unbedingt verhin­dern wollten, dass er 2024 noch einmal antrete.

Gerade mit Blick auf eine mögli­che Kandi­da­tur Trumps für die kommen­de Präsi­den­ten­wahl wirft die «New York Times» die Frage auf, ob er für öffent­li­che Ämter — und damit auch für das Präsi­den­ten­amt — gesperrt würde, sollte er wegen der Mitnah­me von Akten und Dokumen­ten aus dem Weißen Haus gegen gelten­des US-Recht versto­ßen haben. Im US-Bundes­recht sei veran­kert, dass unter anderem die Mitnah­me, Beschä­di­gung, Fälschung oder Zerstö­rung von Regie­rungs­do­ku­men­ten ein Verbre­chen sei. Bei einer Verur­tei­lung drohen demnach eine Geld- oder Haftstra­fe von bis zu drei Jahren — und die betref­fen­de Person solle für jegli­ches öffent­li­che Amt in den USA disqua­li­fi­ziert werden.

Aller­dings weist die «New York Times» auch darauf­hin, dass der Paragraf bereits kurz im Zusam­men­hang mit Hilla­ry Clinton 2015 unter die Lupe genom­men worden sei, die damals als voraus­sicht­li­che Präsi­dent­schafts­kan­di­da­tin der Demokra­ten angese­hen wurde. Damals war bekannt­ge­wor­den, dass sie als Außen­mi­nis­te­rin (2009–2013) einen priva­ten E‑Mail-Server genutzt hatte, um Dienst­mails zu verschi­cken. Dafür wurde sie in einem Unter­su­chungs­be­richt des Außen­mi­nis­te­ri­ums gerügt, die US-Bundes­po­li­zei FBI stell­te aber später Ermitt­lun­gen gegen sie ein und sprach auch keine Ankla­ge­emp­feh­lung aus. Clinton trat im Novem­ber 2016 gegen Trump an, verlor aber.