STUTTGART (dpa/lsw) — Wasser ist ein kostba­res Gut und weckt Begehr­lich­kei­ten. Landwir­te müssen für die Bereg­nung von Acker­flä­chen bislang nicht zahlen. Der Nabu kann sich vorstel­len, dies kosten­pflich­tig zu machen.

Angesichts länge­rer Trocken­pe­ri­oden haben Umwelt­schüt­zer vor einem zuneh­men­den Wasser­ver­brauch gewarnt. «Immer mehr Perso­nen und Gruppie­run­gen, vor allem landwirt­schaft­li­che Betrie­be, möchten Oberflä­chen- oder Grund­was­ser nutzen», sagte Jochen Goede­cke, Referent Landwirt­schaft und Natur­schutz beim Landes­ver­band des Natur­schutz­bun­des (Nabu) in Stutt­gart. Der Druck auf die Gewäs­ser nehme zu, obwohl in den vergan­ge­nen Jahren in vielen Regio­nen keine ausrei­chen­de Grund­was­ser­neu­bil­dung erfolgt sei. Der Grund­was­ser­pe­gel könnte weiter sinken und der Wunsch auf Entnah­me steigen.

Der Nabu-Referent regte an, darüber nachzu­den­ken, die Wasser­ent­nah­me kosten­pflich­tig zu machen. «Hier kann es Sinn machen, monetä­re Steue­rungs­in­stru­men­te einzu­füh­ren.» Wer das gesell­schaft­li­che Gut Wasser nutzen wolle, sollte auch dafür zu bezah­len bereit sein. Solche Überle­gun­gen gibt es nach Auskunft eines Sprechers des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums in der grün-schwar­zen Landes­re­gie­rung nicht.

Der Sprecher von Umwelt­mi­nis­te­rin Thekla Walker (Grüne) sagte, grund­sätz­lich sei es so, dass Wasser­ent­nah­men, für die Wasser­ent­nah­me­ent­gelt anfal­le, von den Entneh­mern durch einen Zähler gemes­sen werden müsse. Auch wenn Entneh­mer durch eine Ausnah­me vom Wasser­ent­gelt befreit seien, wie etwa zum Zwecke der Bereg­nung oder Berie­se­lung landwirt­schaft­lich, gärtne­risch und forst­wirt­schaft­lich genutz­ter Flächen, bräuch­ten sie eine Erlaub­nis unter Angabe der geplan­ten Entnah­me. «Es darf also nicht jeder so viel entneh­men, wie er möchte.»

In der wasser­recht­li­chen Erlaub­nis ist in der Regel die Aufla­ge enthal­ten, eine Wasser­mess­ein­rich­tung zu instal­lie­ren. Die landes­wei­te Erhebung der Daten erfolgt elektro­nisch seit dem Jahr 2018. Erfasst wurden zunächst alle Entnah­me­men­gen über 4000 Kubik­me­ter im Jahr aus Grund- und Oberflä­chen­was­ser, die zum Zwecke der Bereg­nung landwirt­schaft­lich, gärtne­risch und forst­wirt­schaft­lich genutz­ter Flächen vom Wasser­ent­nah­me­ent­gelt befreit sind. Inzwi­schen werden auch kleine­re Entnah­men ab 2000 Kubik­me­ter syste­ma­tisch erfasst.

Referent Goede­cke sagte: «Wenn es sich um punkt­ge­naue und sparsa­me Tröpf­chen­be­wäs­se­rung wie häufig im Weinbau handelt, ist das bezüg­lich der Bewäs­se­rung optimal.» Wenn er aber vergan­ge­nes Jahr in der Rhein­ebe­ne sehr häufig beobach­te­te Bereg­nungs­an­la­gen beim Mais sehe, könne dies nur auf völli­ges Unver­ständ­nis stoßen. «Mais, der in der Mittags­hit­ze bei über 30 Grad von oben bewäs­sert oder bereg­net wird, ist pure Wasserverschwendung.»