BERLIN (dpa) — In den ersten Bundes­län­dern haben die Sommer­fe­ri­en begon­nen. Viele Menschen wollen lieber Urlaub in Deutsch­land als im Ausland machen. Dabei sind noch einige Regeln zu beach­ten. Ein Überblick.

Die Zahlen der Corona-Neuin­fek­tio­nen in Deutsch­land sind niedrig. Das freut vor allem jene, deren Sommer­fe­ri­en bereits begon­nen haben oder demnächst starten. Denn Reisen im Land sind wieder möglich — mal mit mehr, mal mit weniger Aufla­gen. Die Regeln in den einzel­nen Bundesländern: 

BADEN-WÜRTTEMBERG: Pensio­nen, Hotels, Ferien­woh­nun­gen und Camping­plät­ze im Südwes­ten dürfen Gäste empfan­gen. Bei der Anrei­se ist ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negati­ver Schnell­test erfor­der­lich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt dies. Beher­ber­gungs­be­trie­be dürfen Saunen, Bäder und Wellness­be­rei­che für ihre Übernach­tungs­gäs­te öffnen. Auch Restau­rants und Cafés haben geöff­net. Bei Inziden­zen über 35 ist die Perso­nen­zahl beschränkt und es ist ein Impfnach­weis oder Vergleich­ba­res gefor­dert. Auch Veran­stal­tun­gen wie Theater­auf­füh­run­gen oder Konzer­te sind erlaubt. Bei einer Inzidenz unter zehn dürfen im Freien bis zu 1500 Menschen zusam­men­kom­men, in geschlos­se­nen Räumen bis zu 500. Ist die Inzidenz höher, gelten stren­ge­re Regeln. Die Masken­pflicht besteht weiter. Zuletzt lag die Inzidenz für das gesam­te Land bei 6,5.

BAYERN: In Landkrei­sen und kreis­frei­en Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabi­len Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensio­nen, Ferien­woh­nun­gen, Camping­plät­ze, Berghüt­ten und Jugend­her­ber­gen öffnen. Gäste müssen einen höchs­tens 24 Stunden alten negati­ven Corona-Test mitbrin­gen. Ebenfalls geöff­net sind etwa Seilbah­nen und Schiff­fahrt, die Gastro­no­mie sowie Saunen, Bäder und Freizeit­parks. Auch Stadt- und Bergfüh­run­gen sind möglich. Grund­sätz­lich gilt: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht. Derzeit sind alle bayeri­schen Landkrei­se unter 50.

BERLIN: In der Haupt­stadt sind seit Mitte Juni wieder priva­te Übernach­tun­gen in Hotels, Pensio­nen oder Ferien­woh­nun­gen möglich. Gäste müssen keinen negati­ven Corona-Test oder Impfnach­weis vorle­gen. Wer sich in den Innen­räu­men von Kneipen und Restau­rants bedie­nen lassen will, muss hinge­gen ein negati­ves Testergeb­nis oder den Nachweis einer vollstän­di­gen Impfung vorle­gen. Ausnah­men gelten für Hotel­gäs­te, die im Hotel­re­stau­rant speisen oder etwas trinken. Die Außen­gas­tro­no­mie ist schon länger geöff­net, hier gibt es keine Testpflicht mehr.

Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzert­häu­ser dürfen mit Testpflicht und Hygie­ne­kon­zept öffnen. Etliche Museen und Gedenk­stät­ten sind ebenfalls offen; es gibt wieder Stadt­rund­fahr­ten und Schiffs­aus­flü­ge. Der Senat einig­te sich zudem darauf, dass ab Anfang Juli bei Veran­stal­tun­gen im Freien bis zu 2000 Teilneh­mer erlaubt sind. An Veran­stal­tun­gen in Innen­räu­men dürfen dann bis zu 500 teilnehmen.

BRANDENBURG: Hotels und Ferien­woh­nun­gen sind für touris­ti­sche Übernach­tun­gen wieder offen — nötig ist ein negati­ver Corona-Test oder der Nachweis für Impfung oder Genesung. Die Testpflicht entfällt aber bei einer stabi­len Sieben-Tage-Inzidenz unter 20 — das gilt derzeit für alle Landkrei­se und kreis­freie Städte. Auch der Besuch von Gaststät­ten drinnen ist dann ohne Test möglich. In Disko­the­ken und Clubs gilt weiter­hin grund­sätz­lich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadrat­me­ter einge­las­sen werden. Sexuel­le Dienst­leis­tun­gen sind erlaubt mit Test — die Maske muss aufblei­ben, «solan­ge die sexuel­le Dienst­leis­tung nicht erbracht wird», wie es in der Verord­nung des Landes heißt.

BREMEN: Gastro­no­mie­be­trie­be dürfen außen und innen öffnen, wenn ein Hygie­ne­kon­zept vorliegt und Kontakt­da­ten der Gäste erhoben werden. Derzeit sind keine Tests nötig, weil die Infek­ti­ons­ra­te in Bremen und Bremer­ha­ven niedrig ist. Eine Testpflicht würde innen bei einer Inzidenz über 35 wieder greifen, außen über 50. Hotel­über­nach­tun­gen zu touris­ti­schen Zwecken sind mit aktuel­lem Negativ-Test gestat­tet. Genese­ne und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorle­gen. Die Masken­pflicht gilt in Außen­be­rei­chen nur noch an Halte­stel­len und in Bahnhö­fen. Im Nahver­kehr und in Innen­räu­men besteht sie weiter­hin. Bis auf Clubs und Disko­the­ken sind Freizeit- und Kultur­ein­rich­tun­gen geöff­net. In Museen ist kein Termin mehr erforderlich.

HAMBURG: Seit Juni können Touris­ten wieder in der Hanse­stadt übernach­ten. Hotels, Ferien­woh­nun­gen und Camping­plät­ze dürfen privat reisen­de Gäste empfan­gen. Voraus­set­zung sind auch hier die Einhal­tung stren­ger Hygie­ne-Aufla­gen und die Vorla­ge eines negati­ven Corona-Tests. Außen­gas­tro­no­mie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negati­vem Test sitzen. Unter den üblichen Hygie­ne­auf­la­gen sind auch Hafen- und Stadt­rund­fahr­ten zuläs­sig, in offenen Fahrzeu­gen auch ohne Maske. Museen und Biblio­the­ken sind ebenso geöff­net wie zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlos­sen. Ab Freitag dürfen jedoch bis zu 250 Menschen im Freien tanzen, sofern sie getes­tet, geimpft oder genesen sind.

HESSEN: Hotels, Ferien­häu­ser, Jugend­her­ber­gen und Camping­plät­ze sind unter Aufla­gen geöff­net. Gäste müssen bei der Anrei­se einen negati­ven Corona-Test vorle­gen, unter anderem gilt bei Betrie­ben mit Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen eine Testpflicht einmal pro Woche bei länge­ren Aufent­hal­ten. Für die Innen­gas­tro­no­mie muss unter anderem ein tages­ak­tu­el­ler, negati­ver Test vorge­legt werden, Gäste und Bedie­nung müssen eine medizi­ni­sche Maske tragen. In der Außen­gas­tro­no­mie gilt keine Masken­pflicht mehr. Tanzen im Außen­be­reich von Disko­the­ken und Clubs ist wieder erlaubt. Schwimm­bä­der können unter Aufla­gen wieder öffnen, ebenso Zoos, Museen und Freizeitparks.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Das Urlaubs­land im Nordos­ten hat seine Hotels, Pensio­nen und Camping­plät­ze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundes­län­dern geöff­net. Sie müssen bei Anrei­se aller­dings einen negati­ven Corona-Test vorle­gen, vollstän­dig geimpft oder genesen sein. Die lange verwais­ten Ostsee­strän­de füllen sich zu Beginn der Ferien­zeit zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tages­gäs­te wieder anrei­sen. Gaststät­ten sind seit Ende Mai geöff­net. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspie­le sind in die Sommer­sai­son gestar­tet — mit Zuschau­er­li­mits sowie Masken­pflicht. Die Vorla­ge negati­ver Corona-Tests wird bei Restau­rant- oder Veran­stal­tungs­be­su­chen nicht mehr verlangt.

NIEDERSACHSEN: Touris­mus und Gastro­no­mie sind bei der gegen­wär­tig niedri­gen Inzidenz in Nieder­sach­sen mit einem Hygie­ne­kon­zept ohne große Einschrän­kun­gen möglich. In der Gastro­no­mie gilt drinnen eine Masken­pflicht, solan­ge man noch nicht sitzt. Übernach­tungs­gäs­te müssen bei der Anrei­se einen negati­ven Corona-Test vorle­gen. Zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten haben mit Hygie­ne­kon­zept geöff­net. Der Besuch von Museen und anderen Kultur­ein­rich­tun­gen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygie­ne­kon­zept und Maske ohne weite­re Einschrän­kun­gen möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 — also überall in NRW — dürfen Hotels ohne Kapazi­täts­be­gren­zung für Übernach­tun­gen sowie das komplet­te gastro­no­mi­sche Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anrei­se einen Test vorle­gen. Das gilt auch für Ferien­woh­nun­gen und Camping­plät­ze. Die Gastro­no­mie darf man in ganz NRW inzwi­schen innen und außen ohne Test besuchen.

RHEINLAND-PFALZ: In Rhein­land-Pfalz treten am Freitag (2. Juli) weite­re Locke­run­gen in Kraft, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. So müssen etwa Mitar­bei­ter in Hotel­le­rie und Gastro­no­mie keine Masken mehr tragen, wenn sie tages­ak­tu­ell getes­tet sind. Gäste in Restau­rants oder Cafés müssen drinnen nicht mehr vorher reser­vie­ren und müssen keinen Negativ-Test mehr vorweisen.

Hotel­gäs­te müssen diesen nur noch bei der Anrei­se, aber nicht mehr alle 48 Stunden vorwei­sen. Auch Konzer­te, Sport­events und Volks­fes­te sind dann unter Aufla­gen wieder möglich — im Freien auf einem Festplatz oder einem Park ohne Sitzplät­ze mit bis zu 5000 getes­te­ten, geimpf­ten oder genese­nen Zuschau­ern. Clubs und Disko­the­ken dürfen auch wieder unter Aufla­gen aufma­chen, sie brauchen etwa entspre­chen­de Lüftungs­an­la­gen, maximal 350 Menschen sind gleich­zei­tig erlaubt. Zoos, Museen und Freibä­der sind bereits seit einigen Wochen wieder geöffnet.

SAARLAND: Gäste dürfen im Café oder Restau­rant draußen ohne Testpflicht Platz nehmen. Drinnen gilt nach wie vor, dass ein negati­ver Test oder ein vollstän­di­ger Impf- oder Genesungs­nach­weis vorge­legt werden muss, außer­dem sind Gruppen von maximal zehn Perso­nen erlaubt. Das gilt auch für Touris­ten bei der Ankunft in Hotels oder anderen Beher­ber­gungs­be­trie­ben. Alle zwei Tage muss dann erneut getes­tet werden. Schwimm­bä­der, Thermen und Saunen sind unter Aufla­gen wieder geöff­net, ebenso Restau­rants, Zoos und Freizeitparks.

SACHSEN: Bei einer stabi­len Inzidenz unter zehn, wie sie derzeit in Sachsen vorherrscht, gibt es ab 1. Juli kaum noch Einschrän­kun­gen: Kontakt­be­schrän­kun­gen fallen weg, Freun­de und Familie können sich ohne Aufla­gen treffen. Auch Großver­an­stal­tun­gen wie Konzer­te mit mehr als 1000 Teilneh­mern sind erlaubt — wenn auch mit Aufla­gen wie Kontakt­er­fas­sung und Testpflicht. Im Freien muss keine Maske mehr getra­gen werden, ledig­lich beim Einkau­fen sowie in Bus und Bahn ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Cafés und Restau­rants in Sachsen sind geöff­net — ohne Anmel­dung oder Test. Auch Übernach­tun­gen in Hotels, Pensio­nen sowie auf Camping­plät­zen sind wieder ohne Einschrän­kun­gen möglich. Steigen die Zahlen, gelten stufen­wei­se Verschärfungen.

SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensio­nen und andere Beher­ber­gungs­be­trie­be wieder öffnen. Übernach­tungs­gäs­te brauchen einen aktuel­len Test bei der Anrei­se und danach alle 72 Stunden. Auf Camping­plät­zen und in Ferien­woh­nun­gen gilt die Testpflicht nur bei der Ankunft. Auch Reise­bus­tou­ren, Fluss­kreuz­fahr­ten, Stadt­rund­fahr­ten und vergleich­ba­re touris­ti­sche Angebo­te sind wieder möglich. Geschäfts­rei­sen­de, Dauer­cam­per sowie generell Minder­jäh­ri­ge, Genese­ne und Geimpf­te sind von der Testpflicht ausge­nom­men. Auf Bus- oder Schiffs­rei­sen müssen die Reisen­den einen medizi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz tragen. Restau­rants dürfen drinnen und im Außen­be­reich Gäste ohne Tests bewir­ten, auch bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen sind derzeit keine Tests erforderlich.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schles­wig-Holstein steht Touris­ten aus ganz Deutsch­land offen. Übernach­tungs­gäs­te müssen einen höchs­tens 48 Stunden alten negati­ven Corona-Test mitbrin­gen. 72 Stunden nach der Anrei­se ist dann einma­lig nur noch ein weite­rer Test nötig. Außen­gas­tro­no­mie ist im Norden bereits seit länge­rem erlaubt, mittler­wei­le auch die Innen­gas­tro­no­mie. Dort müssen Gäste einen negati­ven Test vorle­gen, ausge­nom­men Übernach­tungs­gäs­te im jewei­li­gen Hotel. Auch die Clubs und Disko­the­ken dürfen wieder öffnen: für maximal 125 Perso­nen und mit Hygie­ne­kon­zept, Kontakt­da­ten­er­he­bung, Masken- und Testpflicht.

THÜRINGEN: In Thürin­gen lag die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt im einstel­li­gen Bereich, so dass es im Touris­mus kaum noch Einschrän­kun­gen gibt. Camping­plät­ze und Ferien­woh­nun­gen dürfen ab einer stabi­len Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reise­bus­ver­an­stal­tun­gen sind dann für tages­tou­ris­ti­sche Angebo­te erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtä­gi­ge Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflich­tung zum Tragen einer Maske bleibt aber.

Hotels und Pensio­nen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 Gäste beher­ber­gen — also fast überall. Es entfal­len zudem Testpflicht und Auslas­tungs­gren­ze von 60 Prozent. Eine Kontakt­nach­ver­fol­gung muss weiter­hin möglich sein. In der Gastro­no­mie gibt es bei Inziden­zen unter 35 auch in Innen­räu­men keine Testpflicht mehr für die Gäste. Am Donners­tag (1. Juni) sollen neue Regeln in Kraft treten, die nach einem Entwurf Öffnun­gen in allen Berei­chen und keine Unter­schei­dung mehr bei Inziden­zen von 35 und 50 vorsieht. Statt­des­sen sollen die Kommu­nen dann selbst gegebe­nen­falls Regeln verschärfen.