STUTTGART (dpa/lsw) — Im Kampf gegen die Corona-Pande­mie setzt der Südwes­ten auf stren­ge­re Vorga­ben. Die Landes­re­gie­rung möchte damit auch der geplan­ten Verschär­fung im Bund vorgreifen.

In Baden-Württem­berg sind am Montag verschärf­te Corona-Regeln in Kraft getre­ten. Die Landes­re­gie­rung möchte die Vorga­ben damit verein­heit­li­chen und der geplan­ten Bundes­not­brem­se vorgreifen.

Die Verschär­fun­gen treffen vor allem Regio­nen mit einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz — also der Zahl an Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner inner­halb einer Woche. Wo dieser Wert an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen über 100 liegt, treten etwa schär­fe­re Kontakt­re­geln in Kraft. So sind Treffen nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitge­zählt. Außer­dem gibt es Ausgangs­be­schrän­kun­gen von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Museen, Galerien, Zoos und auch Wettan­nah­me­stel­len müssen schlie­ßen. Für den Friseur­be­such ist ein negati­ver Schnell­test erfor­der­lich. Davon ausge­nom­men sind Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz und überstan­de­ner Infek­ti­on. Abhol­an­ge­bo­te im Einzel­han­del bleiben erlaubt.

Zugleich ist für die Schulen im Land wieder grund­sätz­lich Wechsel­un­ter­richt angesagt. Für Schüle­rin­nen und Lehrkräf­te in Präsenz gilt eine Testpflicht. Kitas müssen in Kreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 schlie­ßen, nur die Notbe­treu­ung bleibt erlaubt. Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz wird die Testpflicht in bestimm­ten Berei­chen künftig erlassen.

Die meisten Stadt- und Landkrei­se lagen zuletzt über der Marke von 100, mehre­re auch jenseits der 200. Die Regelun­gen treten jeweils wieder außer Kraft, wenn die Schwel­le von 100 in einer Region an fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten wird.