Die Landes­re­gie­rung begrün­det die Maßnah­men mit der «besorg­nis­er­re­gen­den Entwick­lung» des Infek­ti­ons­ge­sche­hens in Baden-Württem­berg. «Der exponen­ti­el­le Anstieg der Neuin­fek­tio­nen, die schon jetzt hohe Auslas­tung der inten­siv­me­di­zi­ni­schen Kapazi­tä­ten im Land und der Umstand, dass eine umfas­sen­de Nachver­fol­gung von Infek­ti­ons­ket­ten nicht mehr gewähr­leis­tet werden kann», machten weite­re Maßnah­men erfor­der­lich, teilte ein Sprecher der Regie­rung am Sonntag mit. Dies alles sei notwen­dig für eine flächen­de­cken­de Reduzie­rung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage.

So gibt es etwa ab heute auch Beschrän­kun­gen beim Einkau­fen im Einzel­han­del. In Geschäf­ten darf sich pro zehn Quadrat­me­ter Verkaufs­flä­che nur noch ein Kunde aufhal­ten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausge­nom­men sind etwa Kinder in Beglei­tung ihrer Eltern. Auch Mitar­bei­ter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.

Ebenso gibt es Beschrän­kun­gen für Treffen im öffent­li­chen Raum. Hier dürfen nicht mehr als zehn Perso­nen aus zwei Haushal­ten zusam­men­kom­men. Ausge­nom­men von der Regelung zur Zahl der Haushal­te sind Ehegat­ten, Lebens­part­ner und Verwand­te in direk­ter Linie. Die Anzahl von zehn Perso­nen darf dabei dennoch nicht überschrit­ten werden. Gleiches soll zudem in priva­ten Räumen gelten. Sollten aber mehr als zehn Perso­nen in einem Haushalt leben, bleibt dies mit der neuen Regelung weiter erlaubt.

Ähnli­che Maßnah­men haben auch alle anderen Bundes­län­der ergrif­fen und am Sonntag verkün­det. Somit tritt in ganz Deutsch­land in weiten Teilen der Wirtschaft, mit Auswir­kun­gen für den Alltag aller, ein Teil-Lockdown in Kraft.