STUTTGART (dpa/lsw) — Trotz der Gefahr durch eine vierte Corona-Welle sollen in diesem Jahr Weihnachts­märk­te in Baden-Württem­berg möglich sein. Darauf haben sich das Sozial­mi­nis­te­ri­um, die kommu­na­len Landes­ver­bän­de und Vertre­ter der Schau­stel­ler geeinigt. Der Amtschef im Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um, Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stutt­gart: «Die steigen­de Impfquo­te ermög­licht es uns, ein Stück zur Norma­li­tät zurück­zu­keh­ren und die für viele Menschen bedeut­sa­me Tradi­ti­on der Weihnachts­märk­te dieses Jahr statt­fin­den zu lassen.» Er mahnte aber auch: «Angesichts der aktuel­len vierten Welle der Corona-Pande­mie müssen wir jedoch vorsich­tig bleiben. Deshalb haben wir uns auf klare und umsetz­ba­re Regeln verständigt.»

So gilt auf den Weihnachts­märk­ten Masken­pflicht, weil der Abstand nicht zuver­läs­sig einge­hal­ten werden könne. Zudem soll es Zugangs­kon­trol­len geben, um zu überprü­fen, dass die Besucher entwe­der geimpft, genesen oder getes­tet sind. Ist der Markt auf einem umzäun­ten Gelän­de, soll es an bestimm­ten Punkten Kontrol­len geben. Ansons­ten sollen bereits überprüf­te Besucher ein Bändchen für das Handge­lenk bekommen.

Wer Glühwein oder gebrann­te Mandeln kaufen oder ins Riesen­rad einstei­gen will, muss am Stand nochmal vorwei­sen, dass er geimpft, genesen oder getes­tet ist. Ruft die Landes­re­gie­rung aller­dings den Corona-Alarm­zu­stand aus, dürfen nur noch Geimpf­te oder Genese­ne dieses Angebot nutzen. An Ständen, die etwa Socken oder Brot zum Mitneh­men anbie­ten, ist die Kontrol­le nicht nötig.