KARLSRUHE (dpa/lsw) — Gefro­re­ne Ziegen­schä­del sollten Reisen­de lieber nicht als Souve­nir aus dem Urlaub mitbrin­gen, durch die Kontrol­le kommen sie damit laut Zoll an den Flughä­fen nicht. Das teilte das Zollamt Karls­ru­he am Freitag mit. Zum Beginn der Ferien­sai­son rät der Zoll Urlau­bern, sich vorher über Einfuhr­re­geln zu informieren.

«Im vergan­ge­nen Jahr hat das Haupt­zoll­amt Karls­ru­he gemein­sam mit dem Veteri­när­amt Rastatt am Flugha­fen Karls­ru­he/­Ba­den-Baden knapp eine Tonne tieri­scher Produk­te sicher­ge­stellt, deren Einfuhr nach dem Tierseu­chen­recht verbo­ten war», sagte eine Spreche­rin des Zollamts. Die Produk­te, wie zum Beispiel zwei gefro­re­ne Ziegen­schä­del aus Marok­ko, seien beschlag­nahmt und vernich­tet worden. Urlau­ber müssten in so einem Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Über die Inter­net­sei­te des Zolls, eine Online-Broschü­re und die App «Zoll und Reise» könnten sich Urlau­ber über die Bestim­mun­gen informieren.