BIBERACH – Die Stadt­ver­wal­tung Biber­ach und der Obst- und Garten­bau­ver­ein möchten auch in diesem Jahr mit einem Blumen­schmuck­wett­be­werb zur Verschö­ne­rung der Stadt mit gärtne­ri­schen Mitteln Impul­se geben. Bewer­tet wird einjäh­ri­ger Blumenschmuck. 

Manches Gebäu­de hat zwar Vorrich­tun­gen für Balkon­blu­men­schmuck, die aber nicht genutzt werden, weil vielleicht vor der ordnungs­ge­mä­ßen Entsor­gung im Spätherbst zurück­ge­schreckt wird. Da ein schöner Blumen­schmuck allen Freude berei­tet, zudem das Erschei­nungs­bild der Innen­stadt enorm aufwer­tet und positi­ve Auswir­kun­gen auf die Umwelt hat, ist es der Stadt ein Anlie­gen, mögli­che Hemmschwel­len abzubau­en. Daher wird es für Biber­acher Innen­stadt­be­woh­ner im Spätherbst wieder einen entspre­chen­den Termin für die Entsor­gung geben. 

Zuerst steht freilich die Pflanz­sai­son an. Wer mit beson­ders gelun­ge­nen Arran­ge­ments von Balkon­blu­men oder Fenster­blu­men aufwar­tet, kann im Rahmen des Blumen­schmuck­wett­be­werbs im Spätherbst eine Anerken­nung erfah­ren. Dies soll Ansporn sein, sich zu engagie­ren oder es positi­ven Beispie­len gleich­zu­tun, damit weite­re Berei­che durch eine anspre­chen­de Bepflan­zung aufge­wer­tet werden. 

An Häusern werden einjäh­ri­ge Blumen bewer­tet wie zum Beispiel blühen­de Gerani­en, Petuni­en, Pelar­go­ni­en oder Tagetes. Sie tragen zur Stadt­ver­schö­ne­rung bei. Es kommt auf Harmo­nie der Farben, Gestal­tung, Umfang und Pflege­zu­stand an. Bewer­tet werden die Blumen im Zeitraum von Mitte Juli bis Ende August durch ein Gremi­um von Fachleuten. 

Anmel­dun­gen zur Betei­li­gung am Blumen­schmuck­wett­be­werb sollten baldmög­lichst, aber spätes­tens bis Anfang Juni, schrift­lich an den Obst- und Garten­bau­ver­ein zu Händen von Marion Wieland, Bismarck­ring 35, erfol­gen. Anmel­dun­gen sind zudem telefo­nisch unter 07351/17595 oder per E‑Mail an mwieland.bc@web.de möglich. Die Anmel­dung sollte folgen­de Angaben umfas­sen: Vor- und Zuname, Straße und Hausnum­mer und bei Mehrfa­mi­li­en­häu­sern eventu­ell die Lage des Blumen­schmucks. Teilneh­men­de frühe­rer Blumen­schmuck­wett­be­wer­be werden, wenn sie sich nicht ausdrück­lich abmel­den, automa­tisch wieder in die Liste aufge­nom­men. Die Teilnah­me am Blumen­schmuck­wett­be­werb ist nicht an eine Mitglied­schaft im Garten­bau­ver­ein gebunden.