FÜSSEN – Am Sonntag­mor­gen (4. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei auf der BAB 7 einen Taxifah­rer als mutmaß­li­chen Schleu­ser entlarvt. Der Öster­rei­cher wird beschul­digt, einen Migran­ten gegen Zahlung einer vierstel­li­gen Summe unerlaubt über die Grenze gebracht zu haben. 

Kempte­ner Bundes­po­li­zis­ten stopp­ten in der Kontroll­stel­le am Grenz­tun­nel Füssen den 55-jähri­gen Fahrer eines in Öster­reich zugelas­se­nes Taxis. Im Fahrzeug befand sich als Beifah­rer ein 21-jähri­ger Afgha­ne, der sich ledig­lich mit seinem öster­rei­chi­schen Asyldo­ku­ment auswei­sen konnte. Der Taxifah­rer gab an, dass es sich nicht um eine gewerb­li­che, sondern um eine priva­te, kosten­freie Fahrt für seinen Bekann­ten handeln würde. Bei der Nachschau im Auto fanden die Bundes­po­li­zis­ten jedoch versteckt in einem Rucksack 1.000 Euro in bar auf. Der Fahrer behaup­te­te zunächst, das Geld habe vermut­lich ein Kolle­ge im Auto verges­sen. Als darauf­hin ein Beamter dem 55-Jähri­gen die Sicher­stel­lung eröff­ne­te, gab der Fahrer plötz­lich zu, dass es sich doch um sein Geld handeln würde. Im Anschluss verwei­ger­te der Mann jegli­che Aussage.

Gegen­über den Bundes­po­li­zis­ten gab der mutmaß­lich Geschleus­te zu, dem Fahrer für die Mitnah­me, die durch einen Mittels­mann zustan­de gekom­men sei, das besag­te Bargeld entrich­tet zu haben. Weiter gab der Mann an, Auszu­bil­den­der in einem Hotel in Öster­reich zu sein und da er nie Urlaub bekom­men würde, wollte er sein Glück in Deutsch­land versu­chen. Die Bundes­po­li­zis­ten konnten jedoch ermit­teln, dass der Asylan­trag des Migran­ten in Öster­reich bereits abgelehnt worden war und damit die Behaup­tung des Migran­ten wider­le­gen. Der 21-Jähri­ge gab letzt­lich zu, gelogen zu haben und eigent­lich nach Frank­reich zu wollen, um dort einen Asylan­trag zu stellen, nachdem in Öster­reich bereits alle Recht­mit­tel ausge­schöpft waren.

Die Polizis­ten beschlag­nahm­ten nach Rückspra­che mit der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft Kempten den mutmaß­li­chen Schleu­ser­lohn sowie die Mobil­te­le­fo­ne und entlie­ßen den Fahrer, der sich nun wegen versuch­ten Einschleu­sens verant­wor­ten muss, nach Abschluss der polizei­li­chen Maßnah­men auf freiem Fuß. Die Beamten zeigten den Afgha­nen wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se an und leite­ten ihn an die Landes­erst­auf­nah­me­ein­rich­tung Augsburg weiter.