BERLIN (dpa) — Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, stockt der Staat seine Hilfen auf. Das Wohngeld soll mehr als verdop­pelt werden. Doch proble­ma­tisch bleibt, dass längst nicht alle wissen, was sie bekom­men könnten.

Hohe Kosten fürs Heizen, für Strom und Lebens­mit­tel setzen viele Haushal­te in Deutsch­land unter Druck. Deshalb soll jetzt das Wohngeld steigen, das Menschen mit wenig Einkom­men hilft, die Miete zu stemmen. Auch der Kreis der Berech­tig­ten wird ausge­wei­tet. Doch viele Betrof­fe­ne wissen gar nicht, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekom­men könnten.

Was genau ist das Wohngeld?

Es ist quasi ein staat­li­cher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkom­men. Auch wer eine Eigen­tums­woh­nung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unter­stüt­zung bekom­men. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozial­leis­tun­gen erhält, bei denen die Wohnkos­ten bereits berück­sich­tigt sind, also Arbeits­lo­sen­geld II, Sozial­geld oder Bafög. Für die Anträ­ge und die Auszah­lung sind die Länder bezie­hungs­wei­se Gemein­den zuständig.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkom­men sind und wo genau man wohnt. Baumi­nis­te­rin Klara Geywitz will das Wohngeld aber generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bishe­ri­gen Wohngeld-Haushal­te würden damit ab Januar statt durch­schnitt­lich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekom­men. Das Bundes­ka­bi­nett will am Mittwoch über Geywitz’ Vorschlag abstim­men, danach muss noch der Bundes­tag befragt werden.

Wer kann das Wohngeld bekommen?

Ob man wohngeld­be­rech­tigt ist, hängt von einer kompli­zier­ten Rechnung ab — eine einfach zu merken­de Einkom­mens­schwel­le gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushal­te, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Fakto­ren in der Rechnung sind Einkom­men, Miete, Haushalts­grö­ße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekom­men könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Minis­te­ri­ums ausrech­nen lassen.

Bisher bekom­men 600.000 Haushal­te in Deutsch­land Wohngeld. Mit der Reform sollen 1,4 Millio­nen weite­re Haushal­te dazukom­men. Geywitz hat angekün­digt, dass künftig etwa auch solche Bürger Wohngeld bekom­men sollen, die Mindest­lohn verdie­nen oder eine Rente in vergleich­ba­rer Höhe haben.

Was kostet das den Staat?

Das Baumi­nis­te­ri­um rechnet für das kommen­de Jahr mit Kosten von mehr als drei Milli­ar­den Euro. Vorge­se­hen ist, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte überneh­men, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld. Die Länder dagegen sehen den Bund in der allei­ni­gen Verant­wor­tung und wollen nicht zahlen.

Wo könnte es noch Proble­me geben?

Länder wie Berlin zweifeln daran, dass sie das neue Wohngeld recht­zei­tig zum 1. Januar auszah­len können. Sie erwar­ten viele neue Anträ­ge — und die Bearbei­tung könne sich bis in den Febru­ar hinein oder noch weiter ziehen, warnen sie. Für Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerk­schafts­bunds (DGB) ist klar: «Ohne mehr Perso­nal in den Wohngeld­stel­len wird es nicht funktio­nie­ren, künftig zusätz­li­che Anträ­ge schnell zu bearbei­ten.» Bis die Reform wirke, müsse es einen Kündi­gungs­stopp zum Schutz von Miete­rin­nen und Mietern geben. Insge­samt sei es aller­höchs­te Zeit, das Wohngeld zu erhöhen und den Kreis der Berech­tig­ten auszu­deh­nen, zugleich aber müssten auch dringend mehr Sozial­woh­nun­gen mit bezahl­ba­ren Mieten gebaut werden.

Was wird wegen der hohen Heizkos­ten zusätz­lich unternommen?

Für all dieje­ni­gen, die jetzt schon Wohngeld bekom­men, soll es kurzfris­tig einen weite­ren Heizkos­ten­zu­schuss geben. Es sollen alle profi­tie­ren, die zwischen Septem­ber und Ende Dezem­ber mindes­tens einen Monat lang wohngeld­be­rech­tigt sind. Dazu kommen Bafög-Empfän­ger und Auszu­bil­den­de mit staat­li­cher Unter­stüt­zung. Für Studen­ten und Azubis gibt es einen Pauschal­be­trag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushalts­grö­ße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro — und für jeden weite­ren Mitbe­woh­ner noch einmal 100 Euro dazu.